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							               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 109 MG                                                       Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.07.2022
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                               Fahrzeughersteller                MG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TREP8KA45D571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    02/11
               TREP8KA45J571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP8KA45O571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    01/12
               TREP8KA45571            PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    01/12
               TREP8SA45D571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    02/11
               TREP8SA45J571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP8SA45M571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    03/10
               TREP8SA45O571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    01/12
§22 47687*24




               TREP8SA45T571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    06/10
               TREP8SA45Y571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    06/09
               TREP8SA45571            PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MG5 Electric
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EP22-L       e4*2018/858*00053*.. 73 - 75        205/55R16 91                                Frontantrieb; Elektro;
                                                                 205/60R16 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/55R16 93                                12A; 51A; 7TN; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 109 MG                                                   Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 109 MG                                                   Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7TN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 47687*24




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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