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							                GUTACHTEN zur TTG NR.101306 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
                Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0192006

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                Modell                        RC36
                Typ                           RC36-707
                Radgröße                      7,0Jx17H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 V10           RC36-707 V10 / ohne Ring             5/112/57,1        38         740      2250

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                    101306
                Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung         RC36-707 (s.o.)
                Radgröße                      7,0Jx17H2
                Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                 Monat und Jahr
§22 101306*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serien-Schraube M14x1,5          Kegel 60°               125               24
                 S02   Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60°               125               28,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    MG (Saic)
                Spurverbreiterung             innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 MG EHS (RX6) PHEV (I)      119           215/60R17       A13                            A21 A58 A99
                 AS23P-L                    119           225/55R17       A33                            V17 S01
                 e5*2018/858*00003*..       119           235/55R17       A12
                 - Plug-in Hybrid           119           245/50R17       A12
                                            119           255/50R17       A12 R03
                 MG HS (I)                  119           215/60R17       A13                            A21 A58 A99
                 AS23                       119           225/55R17       A33                            V17 S01
                 e4*2018/858*00111*..       119           235/55R17       A12
                                            119           245/50R17       A12
                                            119           255/50R17       A12 R03

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 MG S5 EV                   54, 84        215/60R17       A90                            A21 A58 A99
                 ZS3E                       54, 84        225/55R17       A33                            Flh S02
                 e4*2018/858*00236*..       54, 84        225/60R17       A12
                 - Elektro                  54, 84        235/55R17       A01 A12 K1a K4i
                                            54, 84        245/55R17       A01 A12 K1c K4i K5w K6w
                 MG ZS (II)                 75, 85        215/55R17       ASo                            A21 A58 A99
                 ZS3A                       75, 85        225/50R17       A12                            Flh NoE NoP
                 e4*2018/858*00220*..       75, 85        235/50R17       A12                            V17 S01
                 - incl. Hybrid+
                 MG ZS EV (I)               68-75         205/55R17                                      A12 A21 A58
                 ZS1, SZS1                  68-75         215/50R17                                      A99 Flh S01
                 e4*2007/46*1417*..;        68-75         215/55R17       A01 G75
                 e4*2007/46*1435*..         68-75         215/55R17       R09
                 - Elektro                  68-75         225/50R17
                 MG3                        75, 85        205/45R17       K2b                            A01 A12 A21
                 ZP2A                       75, 85        215/40R17       K1a K2b K3b                    A58 A99 Flh
                 e4*2018/858*00192*..       75, 85        215/45R17       K1a K2b K3b                    MHy S01
§22 101306*00




                 - incl. Hybrid+
                 MG4 Electric (I)           54, 68        205/50R17       A32 T93                        A21 A58 A99
                 SEH3                       54, 68        205/55R17       A32                            Flh V17 X88
                 e4*2018/858*00093*..       54, 68        215/50R17       A32                            S01
                 - Elektro                  54, 68        225/45R17       A32
                                            54, 68        225/50R17       A01 A12 K2b
                 MG5 Electric (SW EV)       73, 75        205/50R17       A33                            A21 A58 A99
                 EP22-L                     73, 75        205/55R17       A12                            Car F23 V17
                 e4*2018/858*00053*..       73, 75        215/50R17       A12                            S01
                 - Elektro                  73, 75        225/45R17       A12
                                            73, 75        225/50R17       A01 A12 K1a K1b K2b K8h

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 7

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 101306*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 7

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
§22 101306*00




                mm zum Bremssattel zu achten.

                ASo       Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung
                dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s.
                Betriebsanleitung).

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G75      Ist die Reifengröße 215/60R16 ww. 215/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 7

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 101306*00




                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




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                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 7

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
§22 101306*00




                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X88     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 18 Zoll Serienradgröße (u.a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2026 in Lambsheim statt.




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                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55007326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC36-707
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 2. März 2026


                Pohl                                                                                 00463593.DOCX
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