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							GUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5
Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                              Schleidener Straße 32
                              53919 Weilerswist - Derkum
                              QM-Nr. 49 02 0192006

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        RC36
Typ                           RC36-708
Radgröße                      7,0Jx18H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 V10           RC36-708 V10 / ohne Ring             5/112/57,1          51        650     2500

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    101395
Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung         RC36-708 (s.o.)
Radgröße                      7,0Jx18H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serien-Schraube M14x1,5          Kegel 60°               125               24
 S02   Serien-Schraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60°               125               28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    MG (Saic)
Spurverbreiterung             innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 MG S5 EV                   54, 84        215/55R18       A91                            A21 A58 A99
 ZS3E                       54, 84        225/50R18       A91                            Flh V18 S02
 e4*2018/858*00236*..       54, 84        225/55R18       A12
 - Elektro                  54, 84        235/50R18       A12
                            54, 84        245/50R18       A12
 MG4 Electric (I)           54, 68        215/45R18       A10 T93                        A21 A58 A99
 SEH3                       54, 68        225/45R18       A12                            Flh X88 S01
 e4*2018/858*00093*..
 - Elektro


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GUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 2 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V       W       Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -       95%     100%
260 km/h               -       90%     100%
270 km/h               -       85%     100%
280 km/h               -       -       95%
290 km/h               -       -       90%
300 km/h               -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 3 von 5
Spezielle Auflagen und Hinweise

A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5
V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
           Vorderachse Hinterachse

Nr.    1   205/40R18    225/35R18
Nr.    2   205/45R18    225/40R18
Nr.    3   215/40R18    245/35R18, 255/35R18
Nr.    4   215/45R18    235/40R18, 245/40R18
Nr.    5   215/55R18    235/50R18
Nr.    6   225/40R18    245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.    7   225/45R18    245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.    8   225/50R18    245/45R18, 255/45R18
Nr.    9   235/40R18    255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   10   235/45R18    255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr.   11   235/50R18    255/45R18, 285/40R18
Nr.   12   235/60R18    255/55R18, 285/50R18
Nr.   13   235/65R18    255/60R18
Nr.   14   245/35R18    255/35R18
Nr.   15   245/40R18    255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   16   245/45R18    265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr.   17   245/50R18    275/45R18
Nr.   18   255/40R18    285/35R18, 295/35R18
Nr.   19   255/45R18    275/40R18, 285/40R18
Nr.   20   255/50R18    285/45R18
Nr.   21   255/55R18    285/50R18
Nr.   22   265/35R18    295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

X88     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 18 Zoll Serienradgröße (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2026 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.101395 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55018426 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx18H2 Typ RC36-708
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                             Seite 5 von 5
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2026.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. April 2026
Laux                                                                                  00466406.DOCX




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