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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31b
                Seite :                     1/3
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      75R8805
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                 RONAL
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                             75R8805.573
                 Radausführungskennz.:                                      75R8805.573
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           52,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100087*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              RK 66,6 57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          775 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2220 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MG

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZP50758     120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31b
                Seite :                     2/3
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                SEH3                             e4*2018/858*00093*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                54 bis 68       MG MG4 Electric           215/45R18                         A02) bis A10)
                                (Serienbereifung bis      A94)                              BF1) E28) E41)
                                215/.., Heckantrieb)
                                                         225/40R18
                                                         A94a)

                                                         235/40R18

                                                         245/40R18


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100087*00




                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                31b
                Seite :                     3/3
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805



                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
§22 100087*00




                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: ZP50758
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E28)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb

                E41)   Nur zulässig an Fahrzeugen die mit der Serienbereifung 205/60R16 oder 215/50R17
                       ausgerüstet sind und auch nur diese Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                       haben (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                       Genehmigung für das Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 31b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
						
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