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							Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                           Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 19.04.2023
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                    Fahrzeughersteller         FUJI HEAVY IND.(J), MG, ROVER, SUBARU
                                               CORPORATION, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                     Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                     Rad                      Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
510035726            SL01 8x18 5/100 ET35     Ø72,6 - Ø56,1               56,1                     650      2350    04/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befes tigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : Z2; (Kegelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø56,1, Nabenkappe: MG-P1007N


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BM/BR;
                                            GC/GF; BL/BP; BL/BPS; BM/BRS; BE/BH; BE/BHS; SH; SHS; G4;
                                            ZC; SGS; SJ; G3; SG
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø56,1, Nabenkappe: MG-P1007N


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                            100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; G3; G4
                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC; Z2
 Verkaufsbezeichnung:     BRZ
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
 Z2           e13*2018/858*00325*. 172          215/40R18 85        245; 248; 26B; 26N       10B; 11G; 11H; 11K;
                .
                                                225/35R18 87        24J; 24M; 26B; 26J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    27I                      721; 725; 73C; 74A;
                                                235/35R18 86        24M; 241; 246; 26B;      74P; 76O
                                                                    26J; 27I
                                                245/35R18 88        241; 244; 246; 247;
                                                                    26B; 26J; 27I




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18     91      22I; 24J; 24M          Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18     95      22B; 24C; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/45R18     94      22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/50R18     97      22B; 24C; 24D          721; 725; 73C; 74A;
                                            245/40R18     93      22B; 24C; 24M          74P
                                            245/45R18     96      22B; 24C; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 235/45R18      94      24J                    Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18        89      27I; 52J               Subaru XV;
                                         225/45R18        91      24J; 248; 26P; 27I     Allradantrieb;
                                         225/50R18        95      24J; 24M; 26P; 27B     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/45R18        94      24J; 24M; 26P; 27B     12A; 51A; 573; 71C;
                                         245/40R18        93      24J; 24M; 26B; 27B     71K; 721; 725; 729;
                                         245/45R18        96      24J; 24M; 26B; 27B     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91          22I; 24J; 24M          nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            245/40R18 93          22B; 24J; 24M          Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            245/45R18 96          22B; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18 95          22I; 56G               nur Outback; Kombi;
BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           225/45R18 91          22I                    Allradantrieb;
                                              225/50R18   95      22I; 248               10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/55R18   98      22I; 248               12A; 51A; 573; 71C;
                                              235/45R18   94      22I                    71K; 721; 725; 729;
                                              235/50R18   97      22B; 248               73C; 74A; 74P
                                              245/45R18   96      22I; 248
                                              245/50R18   100     22B; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95          21B; 22B; 24C; 24M     ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              235/45R18 94          21B; 22B; 24C; 24M     ab
                                                                                         e1*2001/116*0209*07;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95           21B; 22B; 24J; 24M     nur bis
             e13*98/14*0087*..             235/45R18 94           21B; 22B; 24J; 24M     e13*98/14*0087*02;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0209*06;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18       85      22I; 24J; 24M; 5EG     Schrägheck;
                                 79 - 169 215/40R18       89      22I; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                          215/45R18       89      21P; 22I; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18       88      21P; 22B; 24C; 24M     12A; 51A; 573; 71C;
                                          235/40R18       91      21P; 22B; 24C; 24M     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87              21B; 22B; 22F; 24C;    nicht Outback;
              e1*98/14*0149*..                                    24D                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18         84W     22M; 245; 26P          Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R18         85      22M; 245; 26P          10B; 11G; 11H; 11K;
                                        225/35R18         83W     22M; 24J; 248; 26P     12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/40R18         88      22M; 24J; 248; 26P     721; 725; 729; 73C;
                                        235/35R18         90      22M; 24J; 248; 26P;    74A; 74P; 84T
                                                                  27I
                                              245/35R18 88        22L; 241; 246; 248;
                                                                  26B; 26N; 27I; 570

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W    22M; 245; 26P                    Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85     22M; 245; 26P                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/35R18 83W    22M; 24J; 248; 26P               12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/40R18 88     22M; 24J; 248; 26P               721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R18 90     22M; 24J; 248; 26P;              74A; 74P; 84T
                                                        27I
                                       245/35R18 88     22L; 241; 246; 248;
                                                        26B; 26N; 27I; 570




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                           Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 19.04.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø56,1, Nabenkappe: MG-P1007N


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MG ZS, ROEWE ZS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
SZS1         e11*2007/46*4150*.. 82    215/45R18             89                            nur Ausführung mit
                                       225/40R18             88     26P                    205/60R16 OE;
                                       225/45R18             91     26P                    Frontantrieb; nicht
                                       235/40R18             91     26P                    Elektro;
                                       245/40R18             93     248; 26B               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76O
SZS1            e11*2007/46*4150*.. 81 - 82      215/45R18 89                              nur Ausführung mit
                                                 235/40R18 91       26P                    215/50R17 OE;
                                                 245/40R18 93       248; 26B               Frontantrieb; nicht
                                                                                           Elektro;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
SZS1         e4*2007/46*1435*.. 78 - 82 215/45R18 89                                       nur Ausführung mit
                                        225/40R18 88   26P                                 215/55R17 OE;
                                        225/45R18 91   26P                                 Frontantrieb; nicht
                                        235/40R18 91   26P                                 Elektro;
                                        235/45R18 94   26P                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                        245/40R18 93   248; 26B                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76O
SZS1            e4*2007/46*1435*..    81 - 82    215/45R18   89                            nur Ausführung mit
                                                 225/40R18   88     26P                    215/50R17 OE;
                                                 225/45R18   91     26P                    Frontantrieb; nicht
                                                 235/40R18   91     26P                    Elektro;
                                                 245/40R18   93     248; 26B               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76O




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : ROVER
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø56,1, Nabenkappe: MG-P1007N




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                           Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 19.04.2023
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Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W               22B; 24C; 24D          Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18                   21B; 22B; 24C; 24D;    Frontantrieb;
                                                                    51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/40R18 91        21B; 22B; 22G; 24C;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24D                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : T2 (Kegelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø56,1, Nabenkappe: MG-P1007N


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : ZN
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø72,6 - Ø56,1, Nabenkappe: MG-P1007N


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GR 86
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
T2           e13*2018/858*00225*. 172           215/40R18 85        245; 248; 26B; 26N     10B; 11G; 11H; 11K;
                .
                                                225/35R18 87        24J; 24M; 26B; 26J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    27I                    721; 725; 73C; 74A;
                                                235/35R18 86        24M; 241; 246; 26B;    74P; 76O
                                                                    26J; 27I
                                                245/35R18 88        241; 244; 246; 247;
                                                                    26B; 26J; 27I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18            84W     22M; 245; 26P          Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18            85      22M; 245; 26P          10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/35R18            83W     22M; 24J; 248; 26P     12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/40R18            88      22M; 24J; 248; 26P     721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R18            90      22M; 24J; 248; 26P;    74A; 74P; 84T
                                                                    27I
                                                245/35R18 88        22L; 241; 246; 248;
                                                                    26B; 26N; 27I; 570


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                          Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 19.04.2023
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       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
       es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
       wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 19.04.2023
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 19.04.2023
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmes ssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:     G4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 280                  VA
             26P                      x = 240              y = 230                  VA
             27B                      x = 290              y = 430                  HA
             27I                      x = 240              y = 380                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290        y = 280            5                 VA
             27H                   x = 290        y = 430            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MG
       Fahrzeugtyp:     SZS1
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4150*..
       Handelsbez.:     MG ZS, ROEWE ZS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 240                  VA
             26P                      x = 230              y = 190                  VA
             27B                      x = 260              y = 260                  HA
             27I                      x = 210              y = 210                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280        y = 240           10                 VA
             26N                   x = 280        y = 240            8                 VA
             27F                   x = 260        y = 260           10                 HA
             27H                   x = 260        y = 260            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MG
       Fahrzeugtyp:     SZS1
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1435*..
       Handelsbez.:     MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 240                  VA
             26P                      x = 230              y = 190                  VA
             27B                      x = 260              y = 260                  HA
             27I                      x = 210              y = 210                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280        y = 240           10                 VA
             26N                   x = 280        y = 240            8                 VA
             27F                   x = 260        y = 260           10                 HA
             27H                   x = 260        y = 260            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUBARU
       Fahrzeugtyp:     Z2
       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00325*..
       Handelsbez.:     BRZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260              y = 250                  VA
             26P                      x = 260              y = 200                  VA
             27B                      x = 290              y = 310                  HA
             27I                      x = 240              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 260        y = 250           25                 VA
             26N                   x = 260        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 290        y = 310           10                 HA
             27H                   x = 290        y = 310            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     T2
       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00225*..
       Handelsbez.:     GR 86

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260              y = 250                  VA
             26P                      x = 260              y = 200                  VA
             27B                      x = 290              y = 310                  HA
             27I                      x = 240              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 260        y = 250           25                 VA
             26N                   x = 260        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 290        y = 310           10                 HA
             27H                   x = 290        y = 310            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0333-21-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: SL01 8x18
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 19.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     ZN
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1287*..
       Handelsbez.:     TOYOTA Z (GT86)

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 395                  VA
             26P                      x = 270              y = 345                  VA
             27B                      x = 360              y = 355                  HA
             27I                      x = 310              y = 305                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320        y = 395           10                 VA
             26N                   x = 320        y = 395            8                 VA
             27H                   x = 360        y = 355            3                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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