GUTACHTEN zur TTG NR.101371 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell MSW54
Typ 19491
Radgröße 10.0Jx20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
503 19491 503 / Ø73,1-Ø57,1 5/112/57,1 45 950 2470
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 44, Gutachten Nummer 55800726, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 101369 , RADTYP 19489) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 101371*00
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 101371
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19491 503
Radgröße 10.0Jx20 H2
Einpresstiefe ET 45
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Schraube M14x1,5 (2-tlg, Kegel 60° 160 30 81720191
mitgeliefert)
S02 Schraube M14x1,5 (2-tlg, Kegel 60° 120 30 81720191
mitgeliefert)
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 125 30 81720122
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller MG (Saic)
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur TTG NR.101371 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MG Cyberster 150-235 275/35R20 A10 R03 A15 A21 A57
EC3A 150-235 285/30R20 A32 R03 Cbo V20 Vn3
e4*2018/858*00216*.. 150-235 285/35R20 A12 R03 HA2 S03
- Elektro 150-235 295/30R20 A12 R03
Skoda Elroq 50 / 60 70 265/45R20 R03 A12 A15 A21
NY 70 275/40R20 A01 K2b R03 A58 Flh V20
e8*2007/46*0416*17-.. 70 285/40R20 A01 K2b R03 HA2 S02
70 295/40R20 A01 K2b R03
Skoda Elroq 85 89 (210) 265/45R20 R03 A12 A15 A21
NY 89 (210) 275/40R20 A01 K2b R03 A58 Flh V20
e8*2007/46*0416*17-.. 89 (210) 285/40R20 A01 K2b R03 HA2 S02
- Elektro 89 (210) 295/40R20 A01 K2b R03
Skoda Elroq RS, 85X 77 265/45R20 R03 A12 A15 A21
NY 77 275/40R20 A01 K2b R03 A56 Flh V20
e8*2007/46*0416*19-.. 77 285/40R20 A01 K2b R03 HA2 S02
- Elektro 77 295/40R20 A01 K2b R03
VW ID.7 Pro, ProS, GTX 89, 90 255/40R20 R03 T01 A12 A15 A21
§22 101371*00
ED 89, 90 265/40R20 R03 A57 Car Lim
e1*2018/858*00306*.. 89, 90 275/35R20 A01 K2c R03 T02 T98 V20 HA2 S02
- incl. Tourer 89, 90 285/35R20 A01 K2c R03
- Elektro 89, 90 295/35R20 A01 K2c R03
VW ID.BUZZ Cargo 70-89 265/45R20 A91 R03 A07 A15 A21
EBN 70-89 275/40R20 A01 A12 K2c R03 T02 T06 A57 A59 B54
e1*2018/858*00165*.. 70-89 285/40R20 A01 A12 K2c R03 BS2 V20 Vn2
- Elektro 70-89 295/40R20 A01 A12 K2c R03 HA2 S01
- normaler Radstand
VW ID.BUZZ Pro / GTX 89, 90 265/45R20 A91 R03 T04 T08 190 A07 A15 A21
EB 89, 90 275/40R20 A01 A12 K2c R03 T02 T06 190 A57 B54 BS2
e1*2018/858*00164*.. 89, 90 285/40R20 A01 A12 K2c R03 T04 T08 190 V20 Vn2 HA2
- Elektro 89, 90 295/40R20 A01 A12 K2c R03 190 S01
- langer Radstand
VW ID.BUZZ Pro/Pure/GTX 70-89 265/45R20 A91 R03 A07 A15 A21
EB 70-89 275/40R20 A01 A12 K2c R03 T02 T06 A57 A59 B54
e1*2018/858*00164*.. 70-89 285/40R20 A01 A12 K2c R03 BS2 V20 Vn2
- Elektro 70-89 295/40R20 A01 A12 K2c R03 HA2 S01
- normaler Radstand
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 44, Gutachten Nummer 55800726, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 101369 , RADTYP 19489) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 101371*00
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
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Spezielle Auflagen und Hinweise
190 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A15 Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
§22 101371*00
Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
BS2 Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.
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GUTACHTEN zur TTG NR.101371 nach §22 StVZO
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Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 44, Gutachten Nummer 55800726, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101369 ,
RADTYP 19489) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
§22 101371*00
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur TTG NR.101371 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
Hersteller O.Z. Spa
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T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 235/55R20 285/45R20
Nr. 7 245/30R20 255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
§22 101371*00
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 11 245/50R20 275/45R20
Nr. 12 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 13 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 14 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 15 255/45R20 285/40R20
Nr. 16 255/50R20 285/45R20
Nr. 17 255/55R20 295/45R20
Nr. 18 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 19 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 20 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 21 265/45R20 295/40R20
Nr. 22 265/50R20 295/45R20
Nr. 23 275/35R20 305/30R20
Nr. 24 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 25 275/45R20 305/40R20
Nr. 26 285/35R20 335/30R20
Nr. 27 285/40R20 325/35R20
Nr. 28 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Vn3 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2026 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. März 2026
§22 101371*00
Pohl 00464960.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim