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							                GUTACHTEN zur TTG NR.101371 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         MSW54
                Typ                            19491
                Radgröße                       10.0Jx20 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 503           19491 503 / Ø73,1-Ø57,1            5/112/57,1        45         950      2470


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 44, Gutachten Nummer 55800726, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 101369 , RADTYP 19489) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
                die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 101371*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     101371
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19491 503
                Radgröße                       10.0Jx20 H2
                Einpresstiefe                  ET 45
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5 (2-tlg,     Kegel 60°        160          30                 81720191
                       mitgeliefert)
                 S02   Schraube M14x1,5 (2-tlg,     Kegel 60°        120              30             81720191
                       mitgeliefert)
                 S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        125              30             81720122

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     MG (Saic)
                                               Skoda
                                               Volkswagen

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 MG Cyberster              150-235       275/35R20        A10 R03                       A15 A21 A57
                 EC3A                      150-235       285/30R20        A32 R03                       Cbo V20 Vn3
                 e4*2018/858*00216*..      150-235       285/35R20        A12 R03                       HA2 S03
                 - Elektro                 150-235       295/30R20        A12 R03
                 Skoda Elroq 50 / 60       70            265/45R20        R03                           A12 A15 A21
                 NY                        70            275/40R20        A01 K2b R03                   A58 Flh V20
                 e8*2007/46*0416*17-..     70            285/40R20        A01 K2b R03                   HA2 S02
                                           70            295/40R20        A01 K2b R03
                 Skoda Elroq 85            89 (210)      265/45R20        R03                           A12 A15 A21
                 NY                        89 (210)      275/40R20        A01 K2b R03                   A58 Flh V20
                 e8*2007/46*0416*17-..     89 (210)      285/40R20        A01 K2b R03                   HA2 S02
                 - Elektro                 89 (210)      295/40R20        A01 K2b R03
                 Skoda Elroq RS, 85X       77            265/45R20        R03                           A12 A15 A21
                 NY                        77            275/40R20        A01 K2b R03                   A56 Flh V20
                 e8*2007/46*0416*19-..     77            285/40R20        A01 K2b R03                   HA2 S02
                 - Elektro                 77            295/40R20        A01 K2b R03
                 VW ID.7 Pro, ProS, GTX    89, 90        255/40R20        R03 T01                       A12 A15 A21
§22 101371*00




                 ED                        89, 90        265/40R20        R03                           A57 Car Lim
                 e1*2018/858*00306*..      89, 90        275/35R20        A01 K2c R03 T02 T98           V20 HA2 S02
                 - incl. Tourer            89, 90        285/35R20        A01 K2c R03
                 - Elektro                 89, 90        295/35R20        A01 K2c R03
                 VW ID.BUZZ Cargo          70-89         265/45R20        A91 R03                       A07 A15 A21
                 EBN                       70-89         275/40R20        A01 A12 K2c R03 T02 T06       A57 A59 B54
                 e1*2018/858*00165*..      70-89         285/40R20        A01 A12 K2c R03               BS2 V20 Vn2
                 - Elektro                 70-89         295/40R20        A01 A12 K2c R03               HA2 S01
                 - normaler Radstand
                 VW ID.BUZZ Pro / GTX    89, 90          265/45R20        A91 R03 T04 T08 190           A07 A15 A21
                 EB                      89, 90          275/40R20        A01 A12 K2c R03 T02 T06 190   A57 B54 BS2
                 e1*2018/858*00164*..    89, 90          285/40R20        A01 A12 K2c R03 T04 T08 190   V20 Vn2 HA2
                 - Elektro               89, 90          295/40R20        A01 A12 K2c R03 190           S01
                 - langer Radstand
                 VW ID.BUZZ Pro/Pure/GTX 70-89           265/45R20        A91 R03                       A07 A15 A21
                 EB                      70-89           275/40R20        A01 A12 K2c R03 T02 T06       A57 A59 B54
                 e1*2018/858*00164*..    70-89           285/40R20        A01 A12 K2c R03               BS2 V20 Vn2
                 - Elektro               70-89           295/40R20        A01 A12 K2c R03               HA2 S01
                 - normaler Radstand


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 44, Gutachten Nummer 55800726, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 101369 , RADTYP 19489) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
                die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 101371*00




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                GUTACHTEN zur TTG NR.101371 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                190       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
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                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A59      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B54      Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

                BS2      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.




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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 7

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 44, Gutachten Nummer 55800726, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101369 ,
                RADTYP 19489) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
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                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T06      Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 7

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
§22 101371*00




                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   245/50R20      275/45R20
                Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 15   255/45R20      285/40R20
                Nr. 16   255/50R20      285/45R20
                Nr. 17   255/55R20      295/45R20
                Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 21   265/45R20      295/40R20
                Nr. 22   265/50R20      295/45R20
                Nr. 23   275/35R20      305/30R20
                Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 25   275/45R20      305/40R20
                Nr. 26   285/35R20      335/30R20
                Nr. 27   285/40R20      325/35R20
                Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Vn3      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55801226 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.0Jx20 H2 Typ 19491
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 7

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. März 2026
§22 101371*00




                Pohl                                                                                 00464960.DOCX




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