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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*10




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             14:10:36 UTC
                                                                                             04.02.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*10




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N10
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 49407*10




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       02.02.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
§22 49407*10




                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                             Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 21.01.2026
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                               Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J), MG, TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               100535561/P         ZH6560/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                   56,1     Kunststoff      705      2200    03/13
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
§22 49407*10




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                            100 Nm für Typ : G3
                                                            120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110       205/60R16           51G                      Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..                  205/65R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  108 - 169       215/60R16   95      11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  215/65R16   98      11A; 24J                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                  225/55R16   95      11A; 24J; 24M            76U
                                                                  225/60R16   98      11A; 24J; 24M
                SJ            e13*2007/46*1305*.. 110             215/65R16   98      12R                      Kombi; Allradantrieb;
                                                                  215/70R16   100     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  225/60R16   98      11A; 12A; 24J            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                  225/65R16   100     11A; 12A; 24J            721; 725; 73C; 74A;
                                                                  235/60R16   100     11A; 12A; 24J            74P; 76U
                                                                  235/65R16   103     11A; 12A; 24J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16            51G                     nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..            215/55R16            51G                     Allradantrieb;
               BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/55R16 95                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; BEP
               BM/BRS        e13*2007/46*1074*.. 110 - 123 215/60R16 95                                 nur Outback; Kombi;
                                                             215/65R16   98                             Allradantrieb;
                                                             215/70R16   100                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/60R16   98                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                             225/65R16   100                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16            11A; 24J; 51G           ab e13*98/14*0087*03;
                            e13*98/14*0087*..              205/65R16            11A; 24J; 51G           ab
                                                           215/55R16            11A; 24J; 24M; 51G      e1*2001/116*0209*07;
                                                           215/60R16 95         11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/55R16 95         11A; 24C; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           225/60R16 98         11A; 21B; 22B; 24C;     725; 73C; 74A; 74P;
§22 49407*10




                                                                                24M                     76U
               SG            e1*2001/116*0209*.., 92 - 155   205/60R16          51G                     nur bis
                             e13*98/14*0087*..               205/65R16          51G                     e13*98/14*0087*02;
                                                             215/55R16          51G                     nur bis
                                                             215/60R16 95                               e1*2001/116*0209*06;
                                                             225/55R16 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/60R16 98       11A; 21B; 22B           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3           e1*2001/116*0438*.. 79       195/55R16       87     11A; 24J; 51J           Schrägheck;
                                                         195/60R16       89     11A; 24J; 51J           Allradantrieb;
                                                79 - 169 205/55R16       91     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/55R16       93     11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 573; 71K;
                                                         225/50R16       92     11A; 22I; 24C; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R16 87             12N                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       205/55R16 91             12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R16 92             11A; 12A; 22M; 24J;     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                26P; 57T                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 84T; 4A0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87     12N                                  Coupe; Heckantrieb;
                                                      205/55R16 91     12N                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R16 92     11A; 12A; 22M; 24J;                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       26P; 57T                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76U; 84T; 4A0




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MG ZS, ROEWE ZS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SZS1         e11*2007/46*4150*.. 82    205/60R16              92     12R                     nur Ausführung mit
                                                      215/55R16              93     12I                     205/60R16 OE;
                                                      225/50R16              92     11A; 12A; 26P           Frontantrieb; nicht
                                                      225/55R16              95     11A; 12A; 26P           Elektro;
§22 49407*10




                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U

               Verkaufsbezeichnung:     MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               SZS1         e4*2007/46*1435*.. 81 - 82 205/60R16 92   12R                                   nur Ausführung mit
                                                       215/55R16 93   12I                                   215/50R17 OE;
                                                       225/50R16 92   11A; 12A; 26P                         Frontantrieb; nicht
                                                       225/55R16 95   11A; 12A; 26P                         Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U
               SZS1          e4*2007/46*1435*..       78 - 82    205/60R16   92     12R                     nur Ausführung mit
                                                                 215/55R16   93     12I                     215/55R17 OE;
                                                                 215/60R16   95     12I                     Frontantrieb; nicht
                                                                 225/55R16   95     11A; 12A; 26P           Elektro;
                                                                 235/55R16   98     11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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               Zubehör                                 : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87               12N                     Coupe; Heckantrieb;
                                                      205/55R16 91               12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R16 92               11A; 12A; 22M; 24J;     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                 26P; 57T                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76U; 84T; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 49407*10




                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombinat ion dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§22 49407*10




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 49407*10




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 10
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               BEP) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmess er 316 mm
                    (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 49407*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MG
                      Fahrzeugtyp:      SZS1
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*4150*..
                      Handelsbez.:      MG ZS, ROEWE ZS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 240                 VA
                            26P                      x = 230              y = 190                 VA
                            27B                      x = 260              y = 260                 HA
                            27I                      x = 210              y = 210                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 280        y = 240           10                VA
                            26N                   x = 280        y = 240            8                VA
                            27F                   x = 260        y = 260           10                HA
                            27H                   x = 260        y = 260            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MG
                      Fahrzeugtyp:      SZS1
                      Genehm.Nr.:       e4*2007/46*1435*..
                      Handelsbez.:      MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 240                  VA
                            26P                     x = 230              y = 190                  VA
                            27B                     x = 260              y = 260                  HA
                            27I                     x = 210              y = 210                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 240            10                VA
                            26N                  x = 280        y = 240             8                VA
                            27F                  x = 260        y = 260            10                HA
                            27H                  x = 260        y = 260             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 17                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      ZN
                      Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1287*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA Z (GT86)

                      Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 320              y = 395                 VA
                            26P                      x = 270              y = 345                 VA
                            27B                      x = 360              y = 355                 HA
                            27I                      x = 310              y = 305                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 320        y = 395           10                VA
                            26N                   x = 320        y = 395            8                VA
                            27H                   x = 360        y = 355            3                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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