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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  BLX-8519
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           LK114,3
               Radausführungskennz.:                                    LK114,3
               Radgröße:                                               8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 49548*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5307        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5307        120 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5205        160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross       225/40R19                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               192 bis 206   Toyota Yaris GR         225/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       235/30R19
                                                       A01) G01)

                                                       245/30R19
                                                       A01) G01)
§22 49548*08




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Lexus ES               225/40R19                                A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                              A11) BF1)

                                                       235/40R19

                                                       245/35R19
                                                       A93a)

                                                       255/35R19
                                                       A01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                       A93a) N235)          K04)               A11) BF1) V00)
                                                       225/40R19 M+S        255/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                       A93a)                K04)               A11) BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 215     Lexus GS200T,          225/40R19                                A02) bis A10)
                               GS250, GS300, GS300H, A94) N235)                                A11) BF2) E65) E66) EB1)
                               GS450H                                                          EB2)
                                                      235/35R19
                                                      A94) T91)

                                                       245/35R19
                                                       A94a)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
§22 49548*08




                                                       225/40R19            255/35R19          A02) bis A10)
                                                       N235)                                   A11) BF2) E65) E66) EB1)
                                                                                               EB2) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 245/30R19                                 A02) bis A10)
                               IS250, IS250C           G7D) N255)                              BF1) E68)
                               (Stufenheck, Cabrio)
                                                       255/30R19
                                                       A01) K01) K73)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
               XC1(EU,M)                     e6*2007/46*0336*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 180     Lexus RC200T,          225/40R19                                A02) bis A10)
                               RC300, RC300H          N235)                                    A11) A94) BF2) EB3) EF0)

                                                       225/40R19 M+S

                                                       235/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     4 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               225/40R19                           A02) bis A10)
                                                    A93)                                A11) BF1)

                                                      225/45R19
                                                      A93)

                                                      235/40R19
                                                      A93)

                                                      245/40R19
                                                      A01) A93a) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49548*08




               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris             215/35R19                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)          G7F) T85)                         BF1) E58)

                                                      225/35R19
                                                      A01) G05) K04) K78)

                                                      235/30R19
                                                      A01) K01) K04) K78) T86)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris             215/35R19                         A01) bis A10)
                             (2. Generation,                                            BF1) E59) E61) K28) N225)
                             Ausführungen mit                                           T85)
                             Mehrlenker-Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris             215/35R19                            A01) bis A10)
                             (2. Generation,                                               BF1) E59) E60) K28)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis           225/35R19                          A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift                                     BF1) K50) K63) K65) K66)
§22 49548*08




                               2006, ohne
                               Serienbereifung
                               215/50R17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis            225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1) K50) K63) K65)
                               2006, mit Serienbereifung
                               215/50R17)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Avensis          225/40R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      GCS)                                BF1)

                                                        235/35R19

                                                        235/40R19
                                                        G0Z)

                                                        245/35R19
                                                        A01) K03)

                                                        255/30R19
                                                        A01) G5V) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 118      Toyota BZ4X            245/50R19                         A02) bis A10)
                               (2WD, 4WD)             ER2)                              BF3)

                                                       275/45R19
                                                       A01) ER1) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           225/40R19                         A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                       A11) BF1)

                                                       225/40R19 M+S
§22 49548*08




                                                       A93a)

                                                       235/40R19
                                                       A01) K04)

                                                       245/35R19
                                                       A01) A93a) K01) K04)

                                                       255/35R19
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            225/40R19                           A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) K01) K91)
                                                       225/45R19

                                                       235/40R19
                                                       K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR             225/45R19                            A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)          A93a)                                A11) BF2)

                                                        235/45R19

                                                        245/40R19

                                                        245/45R19
                                                        GM9)

                                                        255/40R19

                                                        HL 245/40R19
§22 49548*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 100      Toyota Corolla Verso     245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K03) K04) K68)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Toyota Corolla Verso     245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K03) K04) K68)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla          225/35R19                            A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     G2P)                                 A11) BF1)

                                                        235/30R19

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     225/45R19                         A02) bis A10)
                                                        A93a)                             A11) BF2)

                                                        235/40R19
                                                        A93a)

                                                        235/45R19
                                                        G99)

                                                        245/40R19
                                                        A01) K03)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K03)
§22 49548*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K25) K88)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                               (ohne                    A93)                              BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              245/45R19
                               Genehmigungs-Nr.:        A01) K01)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        255/45R19
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit                     A93)                              BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              245/45R19
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*08)     255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 114      Toyota RAV4             245/45R19                         A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab                                      BF2) E63)
                               EG-Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*09
                               bzw.
                               e6*2007/46*0166*00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
               XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               129 bis 131   Toyota RAV4            245/45R19                            A02) bis A10)
                                                    A93a) GL2)                           A11) BF1)
§22 49548*08




                                                       255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
               XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136           Toyota RAV4            235/55R19                            A02) bis A10)
                                                    GCE)                                 A11) BF1)

                                                       245/50R19

                                                       255/45R19

                                                       265/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Verso           225/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/35R19
                                                       T91)

                                                       245/35R19

                                                       255/30R19
                                                       T91)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 49548*08




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 49548*08




                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5307
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5307
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5205
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                      bzw. e6*2007/46*0166*00
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519



               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVIC mit belüfteter Scheibe Ø334x30 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø333x30 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø334x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
§22 49548*08




                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
                    245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 49548*08




                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
                      225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
                    225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     14 / 16
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               Teiletyp :                  BLX-8519


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 49548*08




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                      hinteren Stoßfänger umzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
                      von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

               K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
                      Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
                      auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
                      werden.

               K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
                        umzulegen,
                      • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
                        komplett vom Halter zu entfernen,
                      • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
                        kürzen,
                      • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               K73)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
                      (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante
                      des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




               K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
§22 49548*08




                      notwendig:
                      • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
                         komplett umzulegen,
                      • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
                         Radhausausschnittkanten anzupassen,
                      • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
                         das Innere Radhaus anzulegen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
§22 49548*08




                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 11b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 16.01.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49548*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024