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							Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 15 BMW AG                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
              Kennzeichnung                     Kennzeichnung          (mm)                   last     umf.       Fertig
              Rad                               Zentrierring                                  (kg)     (mm)       datum
TREY2SA38O561 PCD100 ET38                       Ø60.1 Ø56.1                56,1    Kunststoff    615    2007       04/12
TREY2SA38561  PCD100 ET38                       Ø60.1 Ø56.1                56,1    Kunststoff    615    2007       07/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : R50; MINI
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJB5
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : UKL-K; MINI-N; UKL-C; MINI; UKL-L
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJB9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : MINI; R50
                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L
                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85    205/40R17 80     11A; 22B; 24D; 24J        RS M14 x 1,25;
                                         55 - 125   205/40R17 80W    11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 160   205/45R17        11A; 22B; 24D; 24J; 51G   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R17 83     11A; 21B; 22B; 24D; 24J   721; 725; 73C; 74C;
                                                    215/45R17 87     11A; 21B; 22B; 24D; 24J   74P
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 85    205/40R17 80     11A; 22B; 24D; 24J        RS M12 x 1,5;
R50            e1*98/14*0168*..          55 - 125   205/40R17 80W    11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 160   205/45R17        11A; 22B; 24D; 24J; 51G   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R17 83     11A; 21B; 22B; 24D; 24J   721; 725; 73C; 74A;
                                                    215/45R17 87     11A; 21B; 22B; 24D; 24J   74P
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       70 - 128   205/40R17 80W    11A; 24J; 24M; 5DA        Nur Clubman; Kombi;
                                                    215/40R17 83     11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                         70 - 141   205/40R17 84     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/45R17 84     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R17 83W    11A; 24D; 24J             721; 725; 73C; 74C;
                                                    215/45R17 87     11A; 22M; 22P; 24D; 24J   74P; 76S
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       72 - 90    205/40R17 80     11A; 24J; 244             Cabrio; Coupe;
UKL-C          e1*2007/46*0369*..        72 - 155   205/40R17 84     11A; 24J; 244             Frontantrieb;
                                                    205/45R17 84     11A; 24J; 244             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R17 83     11A; 24J; 244; 247        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/45R17 87     11A; 22H; 24J; 244; 247   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 15 BMW AG                                                 Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 29.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..    55 - 90 205/40R17 80        11A; 24D; 24J               ab
UKL-L        e1*2007/46*0371*..     55 - 135 205/40R17 80W      11A; 24D; 24J; 5DA          e1*2001/116*0343*01;
                                             215/40R17 83       11A; 24D; 24J               Nicht Clubman;
                                    55 - 141 205/40R17 84       11A; 24D; 24J               Nicht Cabrio;
                                             205/45R17 84       11A; 24D; 24J               Frontantrieb;
                                             215/40R17 83W      11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 87       11A; 22H; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W         11A; 24J; 24M; 5DA          Nur Clubman; Kombi;
                                          215/40R17 83          11A; 24D; 24J               Frontantrieb;
                                 70 - 141 205/40R17 84          11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/45R17 84          11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/40R17 83W         11A; 24D; 24J               721; 725; 73C; 74C;
                                          215/45R17 87          11A; 22M; 22P; 24D; 24J     74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 15 BMW AG                                                 Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 29.11.2012
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 15 BMW AG                                                 Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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