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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 35 BMW AG                                                       Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                  Stand: 11.04.2012
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Fahrzeughersteller                           : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                          loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
EBK2SA44O56         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff    575     1975     01/12
1
EBK2SA44561         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff     575     1975 03/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : BMW AG
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : R50; MINI
Zubehör                                      : AEZ Artikel Nr. ZJB5
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : UKL-C; UKL-K; UKL-L; MINI-N; MINI
Zubehör                                      : AEZ Artikel Nr. ZJB9
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : MINI; R50
                                               140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85    175/65R15         51G                          RS M14 x 1,25;
                                                    185/65R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85      24N                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/60R15 88      24N                          73C; 74C; 74P; 76Q
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 85    175/65R15         51G                          RS M12 x 1,5;
R50            e1*98/14*0168*..                     185/65R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85      24N                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/60R15 88      24N                          73C; 74A; 74P; 76Q
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       70 - 90    175/65R15 84                                   Nur Clubman; Kombi;
                                                    185/65R15 88                                   Frontantrieb;
                                                    195/55R15 85      24N                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R15 88      24N                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                    205/55R15 88      11A; 24M                     729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                   76Q
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       55 - 90    175/65R15 84                                   ab
UKL-L          e1*2007/46*0371*..                   185/65R15 88                                   e1*2001/116*0343*01;
                                                    195/55R15 85      24N                          Nicht Clubman;
                                                    195/60R15 88      24N                          Nicht Cabrio;
                                                    205/55R15 88      11A; 24M                     Frontantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                   729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                   76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 35 BMW AG                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..    72 - 90   175/65R15 84                                  Cabrio; Coupe;
UKL-C        e1*2007/46*0369*..               185/65R15 88                                  Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      24N                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88      24N                         12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88      11A; 248                    729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 90 175/65R15 84                                       Nur Clubman; Kombi;
                                         185/65R15 88                                       Frontantrieb;
                                         195/55R15 85           24N                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15 88           24N                         12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88           11A; 24M                    729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                            76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 35 BMW AG                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 35 BMW AG                                                 Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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