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							Gutachten 366-0105-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48279
ANLAGE: 21 BMW AG                                                      Radtyp: TREO
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                           : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TREO2KA45O561 PCD100 ET45                          Ø60.1 Ø56.1               56,1   Kunststoff      555    1928     02/12
TREO2KA45561  PCD100 ET45                          Ø60.1 Ø56.1               56,1   Kunststoff      555    1928     08/10
TREO2SA45O561 PCD100 ET45                          Ø60.1 Ø56.1               56,1   Kunststoff      555    1928     02/12
TREO2SA45561  PCD100 ET45                          Ø60.1 Ø56.1               56,1   Kunststoff      555    1928     08/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : BMW AG
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : R50; MINI
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJB5
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : UKL-K; MINI-N; UKL-C; MINI; UKL-L
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJB9
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                               140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L
                                               140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85 175/60R16            51G                      RS M14 x 1,25;
                                         120 - 160 175/60R16          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                               4CF
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 85 175/60R16            51G                      RS M12 x 1,5;
R50            e1*98/14*0168*..          120 - 160 175/60R16          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               4NY
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       70 - 88  195/50R16 84                                 Nur Clubman; Kombi;
                                                  195/55R16 87                                 Frontantrieb;
                                                  205/50R16 87        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         70 - 141 175/60R16 82        52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  M+S
                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               74P; 76T; 76U; 4CF




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0105-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48279
ANLAGE: 21 BMW AG                                                 Radtyp: TREO
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..     55 - 90  195/50R16 84       24N                      ab
UKL-L        e1*2007/46*0371*..               195/55R16          24N; 51G                 e1*2001/116*0343*01;
                                              205/50R16 87       11A; 24M                 Nicht Clubman; Nicht
                                     55 - 141 175/60R16 82       52J                      Cabrio; Frontantrieb;
                                              M+S
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76T; 76U; 4CF
MINI-N         e1*2001/116*0343*..   72 - 147 175/60R16 82       52J                      Cabrio; Coupe;
UKL-C          e1*2007/46*0369*..             175/60R16 86       52J                      Frontantrieb;
                                              195/50R16 84       24N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R16 87       24N                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R16 87       11A; 248                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76T; 76U; 4CF

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 88 195/50R16 84                                     Nur Clubman; Kombi;
                                          195/55R16 87                                    Frontantrieb;
                                          205/50R16 87           11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 70 - 141 175/60R16 82           52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          M+S
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76T; 76U; 4CF

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0105-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48279
ANLAGE: 21 BMW AG                                                 Radtyp: TREO
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
4CF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 68 56 227 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4NY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 68 56 227 ( nur e1*2001/116*0231*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0105-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48279
ANLAGE: 21 BMW AG                                                 Radtyp: TREO
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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