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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R7704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R7704.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oderMarke     : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP40317 110 Nm
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI                        bis Modelljahr 08/2006                         ZP40317 110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                            ab Modelljahr 09/2006                          ZP40328 110 Nm
                            Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60°,                 ZP40328 110 Nm
                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Typ:                         R50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 120   Mini                     205/40R17                                    A01) bis A10)
              (Limousine)              K03)K52)                                     K04 )

                                                  205/45R17
                                                  K03)K50)

                                                  215/40R17
                                                  K01)K50)
E11*98/14*0178*03E     890/760(760)                                                 4/100/54,1



Typ:                          MINI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 160    Mini                    205/40R17                                    A01) bis A10)
              (Limousine + Cabrio)     K03)K52)                                     K04 )

                                                  205/45R17
                                                  K03)K50)

                                                  215/40R17
                                                  K01)K50)
e1*2001/116*0231*10E   890/800(800)                                                 4/100/54,1



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI-N                                 e1*2001/116*0343*..
UKL-C                                  e1*2007/46*0369*..
UKL-K                                  e1*2007/46*0370*..
UKL-L                                  e1*2007/46*0371*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160             Mini                       195/45R17                         A02) bis A10)
                       (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)K04)N205)                     EF0)
                       Coupe, Roadster)
                                                  205/45R17
                                                  A01)G0B)K04)

                                                  215/40R17
                                                  A01)K03)K04)K72)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die
     Radaußenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
     185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
     Restdicke von 6 - 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
     Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
     formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

K52) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen im Bereich über Radmitte
     nach hinten bis zur Trennfuge (auf Restdicke von ca. 10 mm) zu kürzen; die Radhaus-
     Verkleidungsschale ist in diesem Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden
     oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die
     gekürzte Verbreiterung.

K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb
         der Stoßfängerunterkante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.



RA-000587-B0-104-10~BM-4-100-56-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.08.2014




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