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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               16d
Seite :                    1/5                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CA 65535
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          100
Radgröße:                                            6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                     40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                4
Mittenlochdurchmesser:                               64,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                      600 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2000 mm

Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
MINI                        bis Modelljahr 08/2006                               110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                            ab Modelljahr 09/2006                                110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M14x1,25, Schaftlänge 35 mm oder
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                            M14x1,25, Schaftlänge 35 mm oder




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               16d
Seite :                    2/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         R50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85     Mini                    175/65R15                         A02) bis A10)E04)
                                       M00)

                                         185/60R15

                                         195/55R15

                                         195/60R15

                                         205/50R15
                                         A01)K03) K50)
e1*98/14*0168*03E      890/730                                           4/100/56



Typ:                         MINI
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85     Mini,                  175/65R15                          A02) bis A10)E04)
               Mini Cabrio            M00)

                                         185/60R15

                                         195/55R15

                                         195/60R15

                                         205/50R15
                                         A01)K03) K50)
e1*2001/116*0231*10E   870/770                                           4/100/56



Typ:                          MINI-N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 88    Mini,                    175/65R15                         A01) bis A10)A93)E04)
              Mini Cabrio,             M00)                              K04)
              Mini Kombi (Clubman)
                                       185/60R15

                                         195/60R15
                                         A01)K03)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0343*15E   905/850(920)                                      4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               16d
Seite :                    3/5                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         UKL-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 90     Mini Cabrio,           175/65R15                           A01) bis A10)A93)E04)
               Mini Coupe             M00)                                K04)

                                         185/60R15

                                         195/60R15
                                         A01)K03)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)
e1*2007/46*0369*04   880/780(0)                                           4/100/56


Typ:                           UKL-K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0370*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 90     Mini Kombi (Clubman)     175/65R15                         A01) bis A10)A93)E04)
                                        M00)                              K04)

                                         185/60R15

                                         195/60R15
                                         A01)K03)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)
e1*2007/46*0370*04   875/850(910)                                         4/100/56



Typ:                         UKL-L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 90     Mini                   175/65R15                           A01) bis A10)A93)E04)
                                      M00)                                K04)

                                         185/60R15

                                         195/60R15
                                         A01)K03)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)
e1*2007/46*0371*04   885/730(0)                                           4/100/56


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               16d
Seite :                    4/5                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. :               16d
Seite :                    5/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
     Restdicke von 6 – 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
     Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
     formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 16d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2011




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