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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49480*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6 J x 15 H2


                Typ:                         OX03 6015
§ 22 49480*06




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49480


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49480*06


                Die ABE-Nr. 49480*06 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ OX03 6015, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55063613 (7. Ausfertigung) vom 14.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                16                                            2. Ausfertigung
                12, 14, 20, 25                                3. Ausfertigung
                8, 13, 22                                     4. Ausfertigung
                3, 7                                          5. Ausfertigung
                2, 19, 21                                     6. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 49480*06




                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.03.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 23.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 4

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX03
                Typ                             OX03 6015
                Radgröße                        6,0Jx15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                D3           OX03 6015 D3 / ohne Ring            5/112/66,6          45         625    2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49480
                Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX03 6015 (s.o.)
                Radgröße                        6,0Jx15H2
§ 22 49480*06




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                      33                 RG.595F

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Mini/BMW

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mini One/Cooper ,/D, /S   55-100        175/65R15   A90                                  A15 A19 A58
                UKL-L, FML2, FML4,        55-100        185/60R15   A01 A12 K2b                          Cbo Flh S02
                FMCA                      55-100        185/65R15   A01 A12 K2b
                e1*2007/46*               55-100        195/60R15   A01 A12 K2b
                0371*10-..,               55-100        205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b K4i K6w
                e1*2007/46*1678*..,
                e1*2007/46*1679*..,
                e1*2007/46*1680*..,
                - 3/5-Türer / Cabrio

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 49480*06




                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 4
                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 49480*06




                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 14. März 2017
§ 22 49480*06




                Laux                                                                   00267242.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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