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							               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                    Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK8BP40B666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8BP40O666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8GA40B666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8GA40O666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8SA40B666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8SA40O666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        625      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51747*12




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 55 - 100 175/65R15 84            11A; 248                Mini F55/F56/F57; ab
                                                        175/70R15 86            11A; 248                e1*2007/46*0371*10;
                                                        185/60R15 84            nicht 5-türig; 11A;     Cabrio;
                                                                                24J; 244; 27Q           Schräghecklimousine;
                                                            185/65R15 88        nicht 5-türig; 11A;     3-türig; 5-türig;
                                                                                24J; 244; 27Q           Frontantrieb;
                                                            195/55R15 85        nicht 5-türig; 11A;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 244; 26Q; 27Q      12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                            195/60R15 88        nicht 5-türig; 11A;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                24J; 244; 26Q; 27Q      74A; 74P; 76Q; 77E;
                                                            205/55R15 88        nicht 5-türig; 11A;     4DA; 4DL
                                                                                24J; 244; 26Q; 27Q
                                                            205/60R15 91        nicht 5-türig; 11A;
                                                                                24J; 244; 26Q; 27Q
                                                            215/50R15 88        nicht 5-türig; 11A;
                                                                                24C; 244; 26Q; 27Q
                                                            215/55R15 89        nicht 5-türig; 11A;
                                                                                24C; 244; 26Q; 27Q

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FMCA         e1*2007/46*1679*..    55 - 100 175/65R15    84      11A; 248                COOPER (F57); ONE
§22 51747*12




                                                           175/70R15    86      11A; 248                (F57); Cabrio;
                                                           185/60R15    84      11A; 24J; 244; 27Q      Frontantrieb;
                                                           185/65R15    88      11A; 24J; 244; 27Q      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/55R15    85      11A; 24J; 244; 26Q;     12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                27Q                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            195/60R15 88        11A; 24J; 244; 26Q;     74A; 74P; 76Q; 4DL
                                                                                27Q
                                                            205/55R15 88        11A; 24J; 244; 26Q;
                                                                                27Q
                                                            205/60R15 91        11A; 24J; 244; 26Q;
                                                                                27Q
                                                            215/50R15 88        11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                27Q
                                                            215/55R15 89        11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                27Q




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FML2         e1*2007/46*1678*..    55 - 100 175/65R15    84      11A; 248                COOPER (F56); ONE
                                                           175/70R15    86      11A; 248                (F56);
                                                           185/60R15    84      11A; 24J; 244; 27Q      Schräghecklimousine;
                                                           185/65R15    88      11A; 24J; 244; 27Q      Frontantrieb;
                                                           195/55R15    85      11A; 24J; 244; 26Q;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27Q                     12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                            195/60R15 88        11A; 24J; 244; 26Q;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                27Q                     74A; 74P; 76Q; 4DL
                                                            205/55R15 88        11A; 24J; 244; 26Q;
                                                                                27Q
                                                            205/60R15 91        11A; 24J; 244; 26Q;
                                                                                27Q
                                                            215/50R15 88        11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                27Q
                                                            215/55R15 89        11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                27Q
               FML4          e1*2007/46*1680*..   55 - 100 175/65R15 84         11A; 248                COOPER (F55); ONE
                                                           175/70R15 86         11A; 248                (F55); Kombilimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 51747*12




                                                                                                        74A; 74P; 76Q; 4DL


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51747*12




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
                    Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
                    dieser Anlage zu entnehmen.
               27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das S ystem muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                 Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnet e Schaftlänge zu
§22 51747*12




                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    FMCA
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1679*..
                      Handelsbez.:    MINI

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26Q                     x = 300              y = 300                  VA
                            27Q                     x = 350              y = 380                  HA
§22 51747*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    FML2
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1678*..
                      Handelsbez.:    MINI

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26Q                     x = 300              y = 300                  VA
                            27Q                     x = 350              y = 380                  HA
§22 51747*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 23 BMW AG                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    UKL-L
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

                      Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26Q                     x = 300              y = 300                  VA
                            27Q                     x = 350              y = 380                  HA
§22 51747*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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