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							Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                                Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 23.03.2011
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Fahrzeughersteller                         : MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
            Rad                                Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
OHMQDBP0011 PCD139,7 ET0                       ohne                        110                    975    2456      10/07
0
OHMQDSA0011 PCD139,7 ET0                       ohne                        110                    975      2456 10/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : L 200
                                             118 Nm für Typ : K90
                                             120 Nm für Typ : K60T; L040; V20
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI L200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
K60T         H438, L005       73 - 97 245/70R16 107                 XD2                        Lkw offener Kasten
                                       245/75R16 111                XD2; 11A; 54A              (Serie);
                                       255/65R16 109                XD2                        Allradantrieb;
                                       255/70R16 111                XD2                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                       265/70R16 112                XD2                        11H; 12A; 51A; 54F;
                                       275/60R16 109                XD2                        573; 581; 71K; 721;
                                       275/70R16 114                XD2; 11A; 54A              73C; 74A; 74H
L 200        G430             64       245/70R16 107                XD2                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       245/75R16 111                XD2; 54A                   12A; 51A; 573; 71K;
                                       255/65R16 109                XD2                        721; 73C; 74A; 74H
                                       255/70R16 111                XD2; 54A
                                       265/70R16 112                XD2; 54A
                                       275/60R16 109                XD2
                                       275/70R16 111                XD2; 54A

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI PAJERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
L040         C890             62 - 76 235/70R16 105                 11A; 24N; 24O              10B; 10S; 11B; 11G;
                                      245/70R16 107                 11A; 24N; 24O; 54A         11H; 12A; 51A; 573;
                                      255/65R16 109                 11A; 24N; 24O; 54A         581; 71K; 721; 73C;
                                      255/70R16 111                 11A; 24N; 24O; 54A         74A; 74H
                                      265/70R16 112                 11A; 24N; 24O; 54A
                                      275/60R16 109                 11A; 24N; 24O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
L040         C890/1            64 - 104 235/70R16 105           11A; 24C; 24D               10B; 10S; 11B; 11G;
                                        245/70R16 107           11A; 24C; 24D; 54A          11H; 12A; 51A; 573;
                                        245/75R16 111           11A; 24C; 24D; 54A          581; 71K; 721; 73C;
                                        255/65R16 109           11A; 24C; 24D; 54F          74A; 74H
                                        255/70R16 111           11A; 24C; 24D; 54A
                                        265/70R16 112           11A; 24C; 24D; 54A
                                        275/60R16 109           11A; 24C; 24D
V20          e1*95/54*0048*..  73 - 143 235/70R16 105           XA4                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                        245/70R16 107           XA4                         11H; 12A; 51A; 54F;
                                        245/75R16 111           XA4; 11A; 54A               573; 581; 71K; 721;
                                        255/65R16 109           XA4                         73C; 74A; 74H
                                        255/70R16 111           XA4; 11A; 54A
                                        265/70R16 112           XA4; 11A; 54A
                                        275/60R16 109           XA4
                                        275/70R16 111           XA4; 11A; 54A
V20          e1*95/54*0048*..  73 - 143 235/70R16 105           XA4; 11A; 71B               10B; 10S; 11B; 11G;
                                        245/70R16 107           XA4; 11A; 71B               11H; 12A; 51A; 54F;
                                        255/65R16 109           XA4; 11A; 71B               573; 581; 71K; 721;
                                        255/70R16 111           XA4; 11A; 71B               73C; 74A; 74H
                                        265/70R16 112           XA4; 11A; 71B
                                        275/60R16 109           XA4; 11A; 71B
                                        275/70R16 111           XA4; 11A; 54A; 71B
V20          F724              73 - 153 235/70R16 105           XA4                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                        245/70R16 107           XA4                         11H; 12A; 51A; 54F;
                                        245/75R16 111           XA4; 11A; 54A               573; 581; 71K; 721;
                                        255/65R16 109           XA4                         73C; 74A; 74H
                                        255/70R16 111           XA4; 11A; 54A
                                        265/70R16 112           XA4; 11A; 54A
                                        275/60R16 109           XA4
                                        275/70R16 111           XA4; 11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
K90          e1*2001/116*0109*.., 73 - 130 235/70R16 105                                    Allradantrieb;
               e1*97/27*0109*..
                                              245/70R16 107                                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                              245/75R16 111     11A; 54A                    11H; 12A; 51A; 573;
                                              255/65R16 109                                 581; 71K; 721; 73C;
                                              255/70R16 111                                 74A; 74H
                                              265/70R16 112     11A; 54A
                                              275/60R16 109     11A; 24C; 24D
                                              275/70R16 111     11A; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
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      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71B) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
XA4) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/75R15 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder- und Hinterachse anzubauen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
XD2) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205/80R16 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder- und Hinterachse anzubauen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
     Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
     4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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