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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47111*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 16 H2


Typ:                         OHMQ



Inhaber der ABE              AEZ Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-53721 Siegburg




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 47111*03

 Die ABE-Nr. 47111 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 16 H2 , Typ OHMQ, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0294-07-WIRD/N3 vom 06.03.2014
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 26 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 07.04.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0294-07-WIRD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am: 18.03.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47111*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2016-AUTO-RD-EX-0-000611
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 47 111
                                           366-0294-07-WIRD/N4

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 8 J X 16 H2
Typ:                                      OHMQ
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
OHMQ0BP25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    615    2290     10/07
OHMQ0BP25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    670    2100     10/07
OHMQ0SA25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    615    2290     10/07
OHMQ0SA25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    670    2100     10/07
OHMQNBP00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    770    2300     10/07
OHMQNSA00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    770    2300     10/07
OHMQKBP20661           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/6     66,1     20    880    2373     10/07
OHMQKSA20661           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/6     66,1     20    880    2373     10/07
OHMQDBP00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2456     10/07
OHMQDBP20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    912    2456     10/07
OHMQDBP20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2374     10/07
OHMQDBP35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    912    2456     10/07
OHMQDBP35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2374     10/07
OHMQDSA00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2456     10/07
OHMQDSA20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    912    2456     10/07
OHMQDSA20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2374     10/07
OHMQDSA35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    912    2456     10/07
OHMQDSA35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2374     10/07
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                    53721 Siegburg




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                   Radtyp: OHMQ
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : Dotz Hammada
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 11,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMQKSA20661:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : OHMQ
Radausführung                         : --                                     : PCD114,3 ET20
Radgröße                              : --                                     : 8 J X 16 H2
Typzeichen                            : KBA 47111                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET20
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 10.07
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIC
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : SY
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart                Berichtnummer                     Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht       366-0294-07-MURD/N1-TB            06.11.2008    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                  Radtyp: OHMQ
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem Verwendungsbereich
bestehen keine technischen Bedenken.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                        OHMQ0BP25716;                  25       10.08.2016      liegt bei
                                                    OHMQ0BP25716;
                                                    OHMQ0SA25716;
                                                    OHMQ0SA25716
     2 DAIHATSU                                     OHMQNBP00110;                  0        10.08.2016      liegt bei
                                                    OHMQNSA00110




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
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                                                                                                        Seite: 4 von 6
  3 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI               OHMQNBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQNSA00110
  4 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     OHMQKBP20661;                  20       10.08.2016     liegt bei
             Nissan International S. A.            OHMQKSA20661
 25 FIAT                                           OHMQDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 27 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                   OHMQDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 22 GMC                                            OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 19 HYUNDAI                                        OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 26 ISUZU                                          OHMQDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 20 ISUZU                                          OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 24 ISUZU                                          OHMQDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 28 KIA                                            OHMQDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 16 MITSUBISHI                                     OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 23 MITSUBISHI                                     OHMQDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 15 NISSAN                                         OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 14 OPEL / VAUXHALL                                OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
 17 SSANGYONG                                      OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 21 TOYOTA                                         OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 18 VAUXHALL                                       OHMQDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
  5 FORD                                           OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 12 GMC                                            OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 10 HYUNDAI                                        OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  8 ISUZU                                          OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  6 MITSUBISHI                                     OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  7 NISSAN                                         OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 11 SSANGYONG                                      OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 13 TOYOTA                                         OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  9 VOLKSWAGEN                                     OHMQDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.08.2016
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 23 MITSUBISHI                                                Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller                         : MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHMQDBP35110          PCD139,7 ET35            ohne                        110                     912     2456    10/07
OHMQDBP35110          PCD139,7 ET35            ohne                        110                     935     2374    10/07
OHMQDSA35110          PCD139,7 ET35            ohne                        110                     912     2456    10/07
OHMQDSA35110          PCD139,7 ET35            ohne                        110                     935     2374    10/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : V60
                                             120 Nm ( Flachbund lose ) für Typ : KJ0T
                                             128 Nm ( Kegelbund ) für Typ : KJ0T
                                             137 Nm für Typ : KA0T
                                             150 Nm für Typ : V80 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KA0T         e1*2007/46*0453*.., 100 - 131 235/70R16 106            11A; 24K; 51J             Lkw offener Kasten
             L716                          245/70R16                11A; 24C; 24D; 51G        (Serie);
                                           245/70R16 107            11A; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                           255/65R16 109            11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/70R16 111            11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 76U
KJ0T           e1*2007/46*1397*..      113       235/70R16 106                                Mit
                                       113 - 133 245/70R16 107                                Radhausverbreiterung
                                                                                              Serie; Allradantrieb;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              711; 714; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 76U
KJ0T           e1*2007/46*1397*..      113       235/70R16 106 11A; 246; 248                  Ohne
                                       113 - 133 245/70R16 107 11A; 242; 244                  Radhausverbreiterung;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              711; 714; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 23 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V60          e1*2001/116*0142*.., 73 - 149 255/70R16 111         11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
             e1*98/14*0142*..              265/70R16 112         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/70R16 114         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO/MONTERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
V80          e1*2001/116*0385*.. 118 - 125 265/70R16 112 11A; 24C; 24D                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              265/75R16 116 11A; 24C; 24D; 54A            150 Nm; kurzer
                                              275/70R16 114 11A; 24C; 24D                 Radstand;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7BA;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74D; 74H; 740;
                                                                                          744; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 23 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 23 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 23 MITSUBISHI                                             Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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