Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R670
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
M12x1,5
RA-000538-G0-104-11c~MI-4-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Mitsubishi Colt, 195/45R16 A01) bis A10)
Mitsubishi Lancer K03)K04)K47)S02)
G005/NT07E 830/790 4/100/56,1
Typ: CA0W
ABE / EG-Genehmigung: G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Lancer 195/45R16 A01) bis A10)
Station Wagon K47)S02)
(nicht Allradfahrzeuge) 215/40R16
K03)K04)
G230/NT05 830/900 4/100/56,1
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 Mitsubishi Lancer Station 195/45R16 A01) bis A10)
Wagon K47)S02)
(nicht Allradfahrzeuge) 215/40R16
K03)K04)
e1*96/79*0061*01 830/900(950) 4/100/56,1
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Carisma 215/40R16 A01) bis A10)
K15)K41)K45)S04)
205/45R16
e4*93/81*0005*07E 900/875 4/100/56
Typ: CJ0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 76 Mitsubishi Colt, 195/45R16 A01) bis A10)
Mitsubishi Lancer K15) S02)
205/45R16
G01)K32)
215/40R16
K32)
e1*93/81*0031*05E 820/720 (790) 4/100/56,0
RA-000538-G0-104-11c~MI-4-100-56-ET35_42R670.docx
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Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000538-G0-104-11c~MI-4-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 11c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
-die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 300 mm vor der Radmitte bis
Oberkante Stoßfänger sind bis auf eine Restbreite von max. 5 mm umzulegen.
-die in das Radhaus weisende Ecke der vorderen Befestigungslasche des Stoßfängers ist
durch Kürzen um 20 mm anzupassen und die Befestigungsschraube nach hinten zu
versetzen.
-weiterhin muss der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich des Radhauses entfernt
werden.
K41) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus abzutrennen. Die
Befestigung des Stoßfängers erfolgt durch Kleben und/oder eine Blechschraube.
K45) Die Radhauskante des hinteren Stoßfängers ist auf einer Länge von 10 cm bis auf eine
Breite von 2 mm abzutrennen.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
gewährleisten sind an Achse 2 die Bördelkanten über den gesamten Bereich oberhalb der
Stoßleiste umzubördeln. Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist nach oben zu
biegen. Bei der Ausführung Mitsubishi Lancer ist zusätzlich der Kunststoffspritzschutz
unterhalb der Stoßfängerbefestigung schräg abzuschneiden.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
RA-000538-G0-104-11c~MI-4-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.07.2010
RA-000538-G0-104-11c~MI-4-100-56-ET35_42R670.docx