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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R670
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6704.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                           CA0
ABE / EG-Genehmigung:          G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 103   Mitsubishi Colt,             195/45R16                         A01) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                              K03)K04)K47)S02)

G005/NT07E          830/790                                                  4/100/56,1



Typ:                             CA0W
ABE / EG-Genehmigung:            G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Lancer            195/45R16                         A01) bis A10)
              Station Wagon                                                  K47)S02)
              (nicht Allradfahrzeuge)      215/40R16
                                           K03)K04)
G230/NT05           830/900                                                  4/100/56,1



Typ:                             CA0
ABE / EG-Genehmigung:            e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83           Mitsubishi Lancer Station 195/45R16                            A01) bis A10)
              Wagon                                                          K47)S02)
              (nicht Allradfahrzeuge)      215/40R16
                                           K03)K04)
e1*96/79*0061*01    830/900(950)                                             4/100/56,1



Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73    Carisma                  215/40R16                             A01) bis A10)
                                                                             K15)K41)K45)S04)
                                           205/45R16
e4*93/81*0005*07E   900/875                                                  4/100/56



Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 76    Mitsubishi Colt,            195/45R16                          A01) bis A10)
              Mitsubishi Lancer           K15)                               S02)

                                           205/45R16
                                           G01)K32)

                                           215/40R16
                                           K32)
e1*93/81*0031*05E   820/720 (790)                                            4/100/56,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     -die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 300 mm vor der Radmitte bis
       Oberkante Stoßfänger sind bis auf eine Restbreite von max. 5 mm umzulegen.
     -die in das Radhaus weisende Ecke der vorderen Befestigungslasche des Stoßfängers ist
       durch Kürzen um 20 mm anzupassen und die Befestigungsschraube nach hinten zu
       versetzen.
     -weiterhin muss der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich des Radhauses entfernt
       werden.

K41) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus abzutrennen. Die
     Befestigung des Stoßfängers erfolgt durch Kleben und/oder eine Blechschraube.

K45) Die Radhauskante des hinteren Stoßfängers ist auf einer Länge von 10 cm bis auf eine
     Breite von 2 mm abzutrennen.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
     gewährleisten sind an Achse 2 die Bördelkanten über den gesamten Bereich oberhalb der
     Stoßleiste umzubördeln. Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist nach oben zu
     biegen. Bei der Ausführung Mitsubishi Lancer ist zusätzlich der Kunststoffspritzschutz
     unterhalb der Stoßfängerbefestigung schräg abzuschneiden.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.07.2010




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