Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15c
Seite :                     1/4                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       53R4554
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                              53R4554.23
Radgröße:                                                    5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                              550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40333 110 Nm
                                    M12x1,5


Typ:                            CA0
ABE / EG-Genehmigung:           G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Colt,          175/65R14                             A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                               S02)
                                        185/60R14

103             Mitsubishi Colt,        185/60R14
                Mitsubishi Lancer
                                        195/55R14

G005/Nt07E      830/830                                                      4/100/56,1




RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15c
Seite :                     2/4                                                              Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                             CA0W
ABE / EG-Genehmigung:            G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Lancer,           175/65R14                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                  S02)
              (nicht Allradfahrzeuge)      185/60R14

G230/Nt05E          830/900                                                  4/100/56,1



Typ:                             CA0
ABE / EG-Genehmigung:            e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83           Mitsubishi Lancer,           185/60R14                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                  S02)
              (nicht Allradfahrzeuge)      195/55R14

e1*96/79*0061*01    830/900(950) -2WD                                        4/100/56,1



Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73    Carisma 1,6              175/65R14                             A02) bis A10)
 66           Carisma 1,9 D            E05)                                  S02)

                                           175/70R14
                                           E05)

                                           175/70R14 M+S

                                           185/65R14

                                           185/60R14

                                           195/60R14
e4*93/81*0005*07E   900/870                                                  4/100/56



Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 76    Mitsubishi Colt,            175/65R14                          A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                              S02)
                                          185/60R14

                                           185/65R14
                                           E05)
e1*93/81*0031*05E   820/720 (-)                                              4/100/56




RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15c
Seite :                     3/4                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15c
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen