Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.23
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
M12x1,5
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Colt, 175/65R14 A02) bis A10)
Mitsubishi Lancer S02)
185/60R14
103 Mitsubishi Colt, 185/60R14
Mitsubishi Lancer
195/55R14
G005/Nt07E 830/830 4/100/56,1
RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: CA0W
ABE / EG-Genehmigung: G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Lancer, 175/65R14 A02) bis A10)
Station Wagon S02)
(nicht Allradfahrzeuge) 185/60R14
G230/Nt05E 830/900 4/100/56,1
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 Mitsubishi Lancer, 185/60R14 A02) bis A10)
Station Wagon S02)
(nicht Allradfahrzeuge) 195/55R14
e1*96/79*0061*01 830/900(950) -2WD 4/100/56,1
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Carisma 1,6 175/65R14 A02) bis A10)
66 Carisma 1,9 D E05) S02)
175/70R14
E05)
175/70R14 M+S
185/65R14
185/60R14
195/60R14
e4*93/81*0005*07E 900/870 4/100/56
Typ: CJ0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 76 Mitsubishi Colt, 175/65R14 A02) bis A10)
Mitsubishi Lancer S02)
185/60R14
185/65R14
E05)
e1*93/81*0031*05E 820/720 (-) 4/100/56
RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011
RA-000591-A0-104-15c~MI-4-100-56-ET44_53R4554.doc