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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. :               15c
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R4554
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R4554.23
Radgröße:                                                  5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
A00, CA0, CA0W, CJ0, DA0         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                            CA0
ABE / EG-Genehmigung:           G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Colt,             175/65R14                         A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                              S02)
                                           185/60R14

 103                Mitsubishi Colt,       185/60R14
                    Mitsubishi Lancer
                                           195/55R14

G005/Nt07E          830/830                                                  4/100/56,1



Typ:                             CA0W
ABE / EG-Genehmigung:            G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Lancer,           175/65R14                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                  S02)
              (nicht Allradfahrzeuge)      185/60R14

G230/Nt05E          830/900                                                  4/100/56,1



Typ:                             CA0
ABE / EG-Genehmigung:            e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83           Mitsubishi Lancer,           185/60R14                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                  S02)
              (nicht Allradfahrzeuge)      195/55R14

e1*96/79*0061*01    830/900(950) -2WD                                        4/100/56,1



Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73    Carisma 1,6              175/65R14                             A02) bis A10)

 66                 Carisma 1,9 D          E05)                              S02)

                                           175/70R14
                                           E05)

                                           175/70R14 M+S

                                           185/65R14

                                           185/60R14

                                           195/60R14
e4*93/81*0005*07E   900/870                                                  4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 76    Mitsubishi Colt,            175/65R14                             A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                                 S02)
                                          185/60R14

                                              185/65R14
                                              E05)
e1*93/81*0031*05E   820/720 (-)                                                 4/100/56



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
A00                                  e1*2007/46*0951*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 59           Mitsubishi Space Star,    165/60R14                         A02) bis A10)
                    Space Star Cross                                            EF0)
                                              165/65R14

                                              175/60R14

                                              185/55R14

                                              185/60R14
                                              A01)G8A)K16)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-E0-104
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G8A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48096
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.04.2020




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