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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16e
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           C18 808
Art des Sonderrades:                                 Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                  CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr:                                      C18 808 40 10
Radgröße:                                                       8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                 40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           67,20 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                  703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2254 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke            :   Mitsubishi (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
NA0W, CW0, CWB, CY0, CY0G Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                              Z 75     110 Nm
                          M12x1,5

Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 225/45R18                                   A01) bis A10)
                                                                                  K38)

e1*2001/116*0269*10   1170/1215(1330)                                             4/114,3/67




RA-000492-A0-233-16e~MI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16e
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                            CY0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0441*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 177   Mitsubishi Lancer          215/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine 4-türig)                                          K14)
                                         215/45R18

                                                  225/40R18
                                                  A01)K03)
80 bis 177             Mitsubishi Lancer          215/40R18                A01) bis A10)
                       (Sportback, 5-türig)                                K14)
                                                  215/45R18

                                                  225/40R18
                                                  A01)K03)K04)
e1*2001/116*0441*06    1090/1000(1100)                                     5/114,3/67



Typ:                            CY0G
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 105   Mitsubishi Lancer          215/40R18                         A01) bis A10)
              (LPG Limousine 4-türig)                                      K14)
                                         215/45R18

                                                  225/40R18
                                                  A01)K03)
80 bis 105             Mitsubishi Lancer          215/40R18                A01) bis A10)
                       (LPG Sportback, 5-türig)                            K14)
                                                  215/45R18

                                                  225/40R18
                                                  A01)K03)K04)
e11*2001/116*0359*00   1090/1000(1100)                                     5/114,3/67



Typ:                         CW0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 125  Outlander               225/55R18                            A02) bis A10)

                                                  235/50R18
                                                  A01)K01)K04)

                                                  235/55R18
                                                  A01)K01)K04)

                                                  245/50R18
                                                  A01)K01)K04)

e1*2001/116*0441*07    1150/1300(1440)                                     5/114,3/67




RA-000492-A0-233-16e~MI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     3/4                                                           Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                           CWB
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 125  Mitsubishi Outlander      225/55R18                         A02) bis A10)

                                         235/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/55R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/50R18
                                         A01)K01)K04)
                                         225/55R18



e1*2001/116*0482*03   1150/1300(1440)                                     5/114,3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.



RA-000492-A0-233-16e~MI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur
     Schwelleroberkante komplett umzulegen.


Die Anlage Nr. 16e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-16e~MI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc



RA-000492-A0-233-16e~MI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc