Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. : 21e
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6705.08
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CS0, CU0W, CW0, CWB, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm
CY0G, D20, D30, F07W, F10, M12x1,5
GA0, H60W, N50, NA0W, PA0
Typ: F10
ABE / EG-Genehmigung: F655
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151 Mitsubishi Sigma 205/55R16 A02) bis A10)
F655/NT08E 1170/1010 5/114,3/67
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Anlage-Nr. : 21e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: F07W
ABE / EG-Genehmigung: G365
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Mitsubishi Sigma, 205/55R16 A02) bis A10)
Station Wagon
G365/NT01E 1095/1080 5/114,3/67
Typ: D20
ABE / EG-Genehmigung: G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Mitsubishi Eclipse 205/50R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)K04)
G229/NT01E 960/715 5/114,3/67
Typ: PA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 L400, Space Gear 225/55R16 A02) bis A10)
(außer Allradantrieb,
Achslast max. 1400kg)
e1*93/81*0020*09E 1200/1400 5/114,3/67,1
Typ: D30
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 107 Mitsubishi Eclipse 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01)K35)
e1*93/81*0027*03E 990/790 5/114,3/67
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Anlage-Nr. : 21e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: N50
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 110 Space Wagon, 215/55R16 A02) bis A10)
Space Wagon 4WD
225/50R16
A01)K16)
225/55R16
A01)K16)
e1*97/27*0103*03E 1090/1190(1300) 5/114,3/67
Typ: H60W
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 95 Pajero Pinin 215/65R16 A02) bis A10)
(kurzer und langer Rad-
stand) 225/60R16
e1*98/14*0123*06E 1000/980(1060) 5/114,3/67
Typ: CU0W
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 118 Outlander 215/60R16 A02) bis A10)
A93)
148 Outlander 215/60R16 M+S
A93)
e1*2001/116*0227*07E 1050/1065(1220) 5/114,3/67
Typ: CS0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 99 Lancer, 195/55R16 A02) bis A10)
Lancer Wagon S07)
205/45R16
205/50R16
A01)K15)
e1*2001/116*02330*08E 930/890(970) 5/114,3/67
Typ: NA0W
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Grandis 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
E1*2001/116*0269*12 1170/1215(1330) 4/114,3/67
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Nr. : RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. : 21e
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: CW0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 130 Outlander 215/70R16 A02) bis A10)
A93)
225/65R16
A93)
235/60R16
235/65R16
245/60R16
e1*2001/116*0406*11 1150/1300(1440) 5/114,3/67
Typ: CWB
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 130 Outlander 215/70R16 A02) bis A10)
A93)
225/65R16
A93)
235/60R16
235/65R16
245/60R16
e1*2001/116*0482*06 1150/1300(1440) 5/114,3/67
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Nr. : RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. : 21e
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: CY0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0441*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A01) bis A10)E45)
(4-türig) A93) K14)
215/55R16
225/50R16
K01)
225/55R16
K01)
80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A01) bis A10)E45)
(5-türig) A93) K14)
215/55R16
225/50R16
K01)K02)
225/55R16
K01)K02)
E1*2001/116*0441*11 1060/980(1080) 5/114,3/67
Typ: CY0G
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 105 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A01) bis A10)E45)
(LPG, 4-türig) A93) K14)
215/55R16
225/50R16
K01)
225/55R16
K01)
80 bis 105 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A01) bis A10)E45)
(LPG, 5-türig) A93) K14)
215/55R16
225/50R16
K01)K02)
225/55R16
K01)K02)
E11*2001/116*0359*00 990/930(1045) 5/114,3/67
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. : 21e
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: GA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 ASX 215/65R16 A02) bis A10)
A01)K04)
225/60R16
A01)A93)K01)K04)
235/60R16
A01)K04)K01)K49)
245/55R16
A01)K02)K01)K49)
e1*2007/46*0368*02 1120/1000(1090) 5/114,3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000498-B0-104-21e~MI-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. : 21e
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung aus-
gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
sen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. : 21e
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus-
schnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum Stoßfänger
umzulegen.
K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
Radmitte umzulegen.
S07) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
Hinweis über die Plazierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.
Die Anlage Nr. 21e mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011
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