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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  AR4706
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             114G
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2150 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CS0, CW0, CY0, D20, D30,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    4638     110 Nm
F07W, F10, GA0, GA0G, H60W, M12x1,5
N50, NA0W, PA0, CY0G, CWB,
CU0W




RA-000738-F0-306-14b~MI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                           F10
ABE / EG-Genehmigung:          F655
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 151   Mitsubishi Sigma           205/55R16                         A02) bis A10)

                                          225/50R16
                                          A01)K42)K43)

F655/NT08E          1170/1010                                               5/114,3/67,1



Typ:                           F07W
ABE / EG-Genehmigung:          G365
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Mitsubishi Sigma,           205/55R16                         A01) bis A10)
              Station Wagon                                                 K42)
                                          225/50R16
                                          K43)
G365/NT01E          1095/1080                                               5/114,3/67,1



Typ:                            D20
ABE / EG-Genehmigung:           G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse          205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                            K04a)
                                          225/45R16
G229/NT01E          960/715                   5/114,3/67,1


Typ:                            PA0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 64 bis 97    L400, Space Gear            225/55R16                         A02) bis A10)
              (außer Allradantrieb)                                         E42)ER1)
                                          225/60R16

e1*93/81*0020*09E   1200/1400                                               5/114,3/67,1



Typ:                            D30
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mitsubishi Eclipse          205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                            K35)
                                          205/55R16

                                          225/45R16

                                          225/50R16

e1*93/81*0027*03E   990/790                                                 5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                         N50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Space Wagon,             215/55R16                           A02) bis A10)
              Space Wagon 4WD
                                       225/50R16
                                       A01)K16)

                                          225/55R16
                                          A01)K16)
e1*97/27*0103*03E       1090/1190(1300)                                    5/114,3/67



Typ:                           H60W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin               215/65R16                         A02) bis A10)
              (kurzer und langer
              Radstand)                  225/60R16
e1*98/14*0123*06E       1000/980(1060)                                     5/114,3/67



Typ:                         CU0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 148  Outlander               215/60R16                            A02) bis A10)E06)

                                          225/55R16
                                          A01)K03)
e1*2001/116*0227*07E    1050/1065(1220)                                    5/114,3/67



Typ:                         CS0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Lancer,                 195/50R16                            A01) bis A10)
              Lancer Wagon                                                 K15)K20)S11)
                                      195/55R16

                                          205/45R16

                                          205/50R16
                                          K03)K04)

                                          215/45R16
                                          K03)K04)

                                          225/45R16
                                          K03)K04)K36)
E1*2001/116*02330*08E   930/890(970)                                       5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/60R16                                     A02) bis A10)

                                                 225/55R16
                                                 A01)K38)
e1*2001/116*0269*12   1170/1215(1330)                                               5/114,3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                    e1*2001/116*0441*..
CY0G                                   e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110            Mitsubishi Lancer Sportback 205/60R16                         A02) bis A10)
                      (5-türig)                   A01) K04)K14)                     EF0)

                                                 215/55R16
                                                 A01) K01)K02) K14)

                                                 225/50R16
                                                 A01) K01)K02) K14)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110            Mitsubishi Lancer          205/60R16                          A02) bis A10)
                      (4-türig)                  A01) K14)                          EF0)

                                                 215/55R16
                                                 A01) K01)K14)

                                                 225/50R16
                                                 A01) K01)K04) K14)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/60R16                           A02) bis A10)
                                        A01) A93)K01) K04)

                                          215/65R16
                                          A01) K01)K04) K49)

                                          225/60R16
                                          A01) K01)K04)

                                          235/55R16
                                          A01) A93)K01) K02)

                                          235/60R16
                                          A01) K01)K02) K49)

                                          245/55R16
                                          A01) K01)K02) K49)

                                          255/50R16
                                          A01) K01)K02) K49)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
CWB                              e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander      215/70R16                         A02) bis A10)ER2)
                                          A98a)

                                          225/65R16
                                          A98a)

                                          235/60R16

                                          235/65R16

                                          245/60R16
                                          A01) K01)K04)

                                          255/55R16
                                          A01) K01)K04)

                                          255/60R16
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    7/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis 1400 kg.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            215/70R16                    2159                        1515
            225/65R16                    2129                        1420
            235/60R16                    2098                        1420
            235/65R16                    2172                        1407
            245/60R16                    2135                        1420
            255/55R16                    2092                        1420
            255/60R16                    2172                        1407
      Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
      Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
      Fahrzeugpapieren).
      Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
      Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Teiletyp :                 AR4706


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
     Stoßfänger umzulegen.

K36) An Achse 2 ist das Kunststoffradhaus im Bereich der Befestigungslasche
     Radhaus/Stoßfänger sowie ab Befestigungslasche auf einer Länge von ca. 80 mm nach
     unten warm nach hinten einzuformen.

K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur
     Schwelleroberkante komplett umzulegen.

K42) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel in Höhe des Stoßfängers zu kürzen und die im
     Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kante umzulegen.

K43) Im linken vorderen Radhaus ist die untere Stehblechkante nach innen umzulegen.


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K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
     Hinweis über die Plazierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.



Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.07.2013




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