Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114G
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CS0, CW0, CY0, D20, D30, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 110 Nm
F07W, F10, GA0, GA0G, H60W, M12x1,5
N50, NA0W, PA0, CY0G, CWB,
CU0W
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: F10
ABE / EG-Genehmigung: F655
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151 Mitsubishi Sigma 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K42)K43)
F655/NT08E 1170/1010 5/114,3/67,1
Typ: F07W
ABE / EG-Genehmigung: G365
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Mitsubishi Sigma, 205/55R16 A01) bis A10)
Station Wagon K42)
225/50R16
K43)
G365/NT01E 1095/1080 5/114,3/67,1
Typ: D20
ABE / EG-Genehmigung: G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Mitsubishi Eclipse 205/50R16 A01) bis A10)
K04a)
225/45R16
G229/NT01E 960/715 5/114,3/67,1
Typ: PA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 97 L400, Space Gear 225/55R16 A02) bis A10)
(außer Allradantrieb) E42)ER1)
225/60R16
e1*93/81*0020*09E 1200/1400 5/114,3/67,1
Typ: D30
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 107 Mitsubishi Eclipse 205/50R16 A01) bis A10)
K35)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
e1*93/81*0027*03E 990/790 5/114,3/67
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: N50
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 110 Space Wagon, 215/55R16 A02) bis A10)
Space Wagon 4WD
225/50R16
A01)K16)
225/55R16
A01)K16)
e1*97/27*0103*03E 1090/1190(1300) 5/114,3/67
Typ: H60W
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 95 Pajero Pinin 215/65R16 A02) bis A10)
(kurzer und langer
Radstand) 225/60R16
e1*98/14*0123*06E 1000/980(1060) 5/114,3/67
Typ: CU0W
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 148 Outlander 215/60R16 A02) bis A10)E06)
225/55R16
A01)K03)
e1*2001/116*0227*07E 1050/1065(1220) 5/114,3/67
Typ: CS0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 99 Lancer, 195/50R16 A01) bis A10)
Lancer Wagon K15)K20)S11)
195/55R16
205/45R16
205/50R16
K03)K04)
215/45R16
K03)K04)
225/45R16
K03)K04)K36)
E1*2001/116*02330*08E 930/890(970) 5/114,3/67
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Anlage-Nr. : 14b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: NA0W
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Grandis 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
A01)K38)
e1*2001/116*0269*12 1170/1215(1330) 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0 e1*2001/116*0441*..
CY0G e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer Sportback 205/60R16 A02) bis A10)
(5-türig) A01) K04)K14) EF0)
215/55R16
A01) K01)K02) K14)
225/50R16
A01) K01)K02) K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0 e1*2001/116*0441*..
CY0G e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A02) bis A10)
(4-türig) A01) K14) EF0)
215/55R16
A01) K01)K14)
225/50R16
A01) K01)K04) K14)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0 e1*2007/46*0368*..
GA0G e50*2007/46*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mitsubishi ASX 215/60R16 A02) bis A10)
A01) A93)K01) K04)
215/65R16
A01) K01)K04) K49)
225/60R16
A01) K01)K04)
235/55R16
A01) A93)K01) K02)
235/60R16
A01) K01)K02) K49)
245/55R16
A01) K01)K02) K49)
255/50R16
A01) K01)K02) K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0 e1*2001/116*0406*..
CWB e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130 Mitsubishi Outlander 215/70R16 A02) bis A10)ER2)
A98a)
225/65R16
A98a)
235/60R16
235/65R16
245/60R16
A01) K01)K04)
255/55R16
A01) K01)K04)
255/60R16
A01) K01)K04)
RA-000738-F0-306-14b~MI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis 1400 kg.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
215/70R16 2159 1515
225/65R16 2129 1420
235/60R16 2098 1420
235/65R16 2172 1407
245/60R16 2135 1420
255/55R16 2092 1420
255/60R16 2172 1407
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000738-F0-306-14b~MI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
Stoßfänger umzulegen.
K36) An Achse 2 ist das Kunststoffradhaus im Bereich der Befestigungslasche
Radhaus/Stoßfänger sowie ab Befestigungslasche auf einer Länge von ca. 80 mm nach
unten warm nach hinten einzuformen.
K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur
Schwelleroberkante komplett umzulegen.
K42) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel in Höhe des Stoßfängers zu kürzen und die im
Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kante umzulegen.
K43) Im linken vorderen Radhaus ist die untere Stehblechkante nach innen umzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
Radmitte umzulegen.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
Hinweis über die Plazierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.
Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.07.2013
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