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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           CA 70738
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                       Borbet
Radausführung:                                                     Lk 114,3
Radgröße:                                                          7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,60 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                   650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                             Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
CS0, CY0, CY0G, GA0, GA0G, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                       110 Nm
NA0W                       M12x1,5



Typ:                           CS0
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Mitsubishi Lancer Kombi 205/40R17                                     A02) bis A10)
                                                                                    S11)
                                                215/40R17
99                      Mitsubishi Lancer
                                                205/45R17
                                                G78)
e1*2001/116*02330*08E   930/890(970)                                                5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                           NA0W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Mitsubishi Grandis        215/55R17                                    A02) bis A10)


E1*2001/116*0269*12E   1170/1215(1330)                                               5/114,3/67



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                      e1*2001/116*0441*..
CY0G                                     e11*2001/116*0359*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110             Mitsubishi Lancer          205/50R17                          A02) bis A10)
                       (4-türig)                                                     EF0)
                                                  205/55R17
                                                  A01) K14)

                                                  215/50R17
                                                  A01) K14)

                                                  225/45R17




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110             Mitsubishi Lancer Sportback 205/50R17                         A02) bis A10)
                       (5-türig)                                                     EF0)
                                                   205/55R17
                                                   A01) K14)

                                                  215/50R17
                                                  A01) K14)

                                                  225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
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Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/55R17                         A02) bis A10)

                                         215/60R17

                                         225/55R17

                                         235/50R17
                                         A01) K04)

                                         235/55R17
                                         A01) K04)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G78) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R15 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
     Hinweis über die Platzierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Die Anlage Nr. 21b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.11.2013




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