Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. : 21b
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CS0, CY0, CY0G, GA0, GA0G, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
NA0W M12x1,5
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Nr. : RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. : 21b
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: CS0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 99 Mitsubishi Lancer Kombi 205/40R17 A02) bis A10)
S11)
215/40R17
99 Mitsubishi Lancer
205/45R17
G78)
e1*2001/116*02330*08E 930/890(970) 5/114,3/67
Typ: NA0W
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Mitsubishi Grandis 215/55R17 A02) bis A10)
E1*2001/116*0269*12E 1170/1215(1330) 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0 e1*2001/116*0441*..
CY0G e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/50R17 A02) bis A10)
(4-türig) EF0)
205/55R17
A01) K14)
215/50R17
A01) K14)
225/45R17
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Nr. : RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. : 21b
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0 e1*2001/116*0441*..
CY0G e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer Sportback 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig) EF0)
205/55R17
A01) K14)
215/50R17
A01) K14)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0 e1*2007/46*0368*..
GA0G e50*2007/46*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mitsubishi ASX 215/55R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/55R17
235/50R17
A01) K04)
235/55R17
A01) K04)K49)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. : 21b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G78) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R15 nicht bereits serienmäßig
eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. : 21b
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
Radmitte umzulegen.
S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
Hinweis über die Platzierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.
Die Anlage Nr. 21b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.11.2013
RA-000352-P0-015-21b~MI-5-114_3-67-ET45.docx