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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8f
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                              DE808
Art des Rades:                                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                          RH
Montageposition:                                            Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      LK 114G
Radgröße:                                                          8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                             72,60 mm
Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                    710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke            :   Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                 moment
CU0W, CW0, CWB, CY0,                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4638     110 Nm
CY0G, NA0W, GA0, GA0G                    M12x1,5


Typ:                           CU0W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 148  Mitsubishi Outlander      225/45R18                                     A01) bis A10)
                                                                                      K03)

e1*2001/116*0227*07E   1050/1065(1220)                                                5/114,3/67


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Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               8f
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                           NA0W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Mitsubishi Grandis        225/45R18                                   A01) bis A10)
                                                                                    K38)

e1*2001/116*0269*12   1170/1215(1330)                                               5/114,3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                                    e1*2001/116*0406*..
CWB                                    e1*2001/116*0482*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130            Mitsubishi Outlander      225/55R18                           A02) bis A10)ER2)
                                                A01)K01)K04)

                                                 235/50R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 235/55R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 245/50R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/45R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/50R18
                                                 A01)K01)K02)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                    e1*2001/116*0441*..
CY0G                                   e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177            Mitsubishi Lancer Sportback 215/40R18                         A02) bis A10)
                      (5-türig)                   A01)K03)K04)K14)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177            Mitsubishi Lancer          215/40R18                          A02) bis A10)
                      (4-türig)                  A01)K03)K14)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          225/45R18                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K04)

                                         235/45R18
                                         A01)A93)K01)K02)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße      Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            225/55R18                     2150                        1390
            235/50R18                     2114                        1412
            235/55R18                     2181                        1373
            245/50R18                     2144                        1394
            255/45R18                     2095                        1420
            255/50R18                     2175                        1376
      Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
      Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
      Fahrzeugpapieren).
      Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
      Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur
     Schwelleroberkante komplett umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.


Die Anlage Nr. 8f mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.07.2014




RA-000608-D0-306-08f~MI-5-114_3-67-ET35.docx
						
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