Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5604.08
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2016 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CS0, DA0, DG0, E50, EA0, N10, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40835 110 Nm
N30, Z30, Z3B, Z30G M12x1,5
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Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: N30
ABE / EG-Genehmigung: F814
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 98 Mitsubishi Space Wagon 195/65R15 A01) bis A10)
B24)B25)B26)
195/60R15
205/60R15
F814/NT06E 1020/1090 4/114,3/67,1
Typ: N10
ABE / EG-Genehmigung: F816
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 90 Mitsubishi Space Runner 195/65R15 A01) bis A10)
B24)B25)B26)
195/60R15
205/60R15
F816/NT07E 970/980 4/114,3/67,1
Typ: N10
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0063*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 Space Runner 2WD 195/65R15 A01) bis A10)
85 Space Runner 4WD G01) B24)B26)
60 bis 98 Space Wagon 2WD
98 Space Wagon 4WD 195/60R15
205/60R15
G01)B25)
e1*96/79*0063*01E 1020/1090(1170) 4/114,3/67,1
Typ: E50
ABE / EG-Genehmigung: G237
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Mitsubishi Galant 195/60R15 A02) bis A10)
E19)E46)
205/55R15
G237/NT03E 1005/1000 4/114,3/67,1
Typ: E50
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Mitsubishi Galant 195/60R15 A02) bis A10)
E19)E46)
205/55R15
e1*93/81*0003*00 1010/1035 4/114,3/67,1
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Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Carisma 1.8, 1.8 GDI 195/50R15 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs- S04)
Nr.: e4*93/81*0005*05) 195/55R15
A01)K15)K50)
205/50R15
A01)K15)
4/114,3/67,1
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. , e4*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Carisma 195/50R15 A01) bis A10)
Fahrzeuge mit 14-Zoll K31)
Serienbereifung 195/55R15
(ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K15)K50)
e4*93/81*0005*06)
205/50R15
A01)K15)
60 bis 92 Carisma 195/60R15 A01) bis A10)
Fahrzeuge mit 15-Zoll E05) K15)K50)S04)
Serienbereifung
(ab EG-Genehmigungs-Nr.: 195/55R15 M+S
e4*93/81*0005*06)
e4*93/81*0005*16 940/875 4/114,3/67
Typ: EA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Mitsubishi Galant 195/60R15 A02) bis A10)
(Stufenheck und Kombi)
205/55R15
205/60R15
G5T)
215/50R15
e4*95/54*0014*09 4/114,3/67
Typ: DG0
ABE / EG-Genehmigung: e4*97/27*0030*.. , e4*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 90 Mitsubishi Space Star 195/50R15 A01) bis A10)
K31)S04)
195/55R15
e4*98/14*0030*10E 4/114,3/67
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Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: CS0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 72 Mitsubishi Lancer 195/55R15 A02) bis A10)
195/60R15
215/50R15
A01)K03)K15)
205/55R15
A01)K15)
e1*2001/116*02330*08 4/114,3/67
Typ: Z30
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Mitsubishi Colt 185/55R15 A02) bis A10)
A93)E05) S04)
185/55R15 M+S
A93)
195/50R15
205/50R15
A01)K15)K39)
110 Mitsubishi Colt 185/55R15 M+S
A93)
195/50R15
205/50R15
A01)K15)K39)
e1*2001/116*0271*16 850/750(815) 4/114,3/67
Typ: Z3B
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Colt Cabrio 185/55R15 M+S A02) bis A10)
A93) S04)
195/50R15
205/50R15
A01)K15)K39)
e1*2001/116*0368*06 880/720(0) 4/114,3/67
RA-000806-D0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: Z30G
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 70 Mitsubishi Colt 185/55R15 A02) bis A10)
A93) S04)
195/50R15
205/50R15
A01)K15)K39)
e11*2001/116*0335*03 735/745(810) 4/114,3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B24) Das Handbremsseil an Achse 2 ist durch Einbau des Verlegungssatzes MMC-Nr.
Z0666156 so zu verlegen, dass ein Anschlagen am Felgeninnenhorn ausgeschlossen ist.
B25) Bei Fahrzeugen mit Vorderradantrieb (2WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die
Steuerleitung der ABS/ABV-Sensoren so zu verlegen, dass ein Abstand von mind. 5 mm
zur Rad-/ Reifenkombination vorhanden ist.
B26) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die
Befestigungsschelle für die Steuerleitung der ABS-Sensoren entgegengesetzt zu
montieren.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Befestigungslasche -Blech und Kunststoff- des Stoßfängers sind im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende
Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskante des Stoßfängers ist auf einer Länge von 100 mm (gemessen von
der Stoßfängeroberkante) bis auf eine Restbreite von 2 mm abzutrennen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen,
- der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015
RA-000806-D0-104-11b~MI-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx