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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BLX-8519
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Z

Handelsmarke:                                                Borbet
Montageposition:                                         Vorderachse *
      ur

Radausführung:                                              LK114,3
Radgröße:                                                  8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                     In

Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
                              fo

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           BOØ72,5/Ø67,1
                                 r

geprüfte Radlast:                                            720 kg
                                               m

bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm
 * Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr.
                                                        at

49547*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK114,3 (ABE-Nr. 49547*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
                                                                    io

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                                                                            n

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CW0, CWB                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                5305     110 Nm
                                  M12x1,5
GK0                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   5305   135 Nm
                                  M12x1,5




RA-000770-F0-015-45a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                               e1*2001/116*0406*..
CWB                               e1*2001/116*0482*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
89 bis 130      Mitsubishi Outlander       245/45R19            245/45R19                    A02) bis A10)ER3)
                (2. Generation)                                                              E50)
Z

Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
       ur

zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                               e1*2007/46*1769*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
                        In

(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross   255/40R19            255/40R19                    A02) bis A10)
                                           A93)
                                    fo

Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                                       r

genannten Reifengrößen zulässig.
                                                      m

Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                                                                  at

     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.
                                                                               io

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                                                                                           n

     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000770-F0-015-45a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45a
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
Z

     verwenden.
      ur

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    In

     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.
                              fo

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.
                                 r

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                               m

     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                                                    at

     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                                                              io

     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                                                       n

     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*22



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Die Anlage Nr. 45a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
Z
      ur
                    In
                              fo
                                 r             m
                                                    at
                                                               io
                                                                        n




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