Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 14
Fahrzeughersteller KIA MOTORS (SK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTWP0BL40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/19
TTWP0SA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2160 01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CD; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JD; ED; EL;
RP; QLE; YNS; CD
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
120 Nm für Typ : CD; QLE
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 14
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 205/55R16 91 11A; 248; 27H Kombi; Frontantrieb;
205/60R16 92 11A; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P; 76U; 4CT
215/60R16 95 11A; 24J; 248; 26P;
27H
225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
225/55R16 95 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
235/50R16 95 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27F
245/50R16 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
255/50R16 100 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; Pro Cee'd (2-türig
51J Schrägheck);
205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 22M; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 74P; 76U; 4BO
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 51J Cee'd (4-türig
205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Schrägheck);
205/55R16 91 11A; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22M; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BO
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/55R16 87 11A; 246; 248 Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 195/60R16 89 11A; 246; 248 Schrägheck; 3-türig;
205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26P; 5-türig; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26N; 74P; 76U; 4CT
26P; 27H
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
225/45R16 89 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26N; 27F
225/50R16 92 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 14
Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e4*2007/46*1299*.. 85 - 150 205/60R16 92 12Q Xceed; Frontantrieb;
205/65R16 95 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7OL; 71C; 71K;
215/60R16 95 12A 721; 725; 73C; 74A;
225/55R16 95 11A; 12A; 246 74P; 76U; MAO
225/60R16 98 11A; 12A; 246
CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 195/55R16 87 11A; 24J; 26N; 26P CEED; nicht PRO
CEED;
195/60R16 89 11A; 24J; 26N; 26P nicht Xceed; Kombi;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine;
26J; 27H Frontantrieb;
215/50R16 90 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 7OL; 71C;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26J; 27H 74A; 74P; 76U; MAO
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
235/50R16 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/65R16 98 Allradantrieb;
215/70R16 100 Frontantrieb;
225/65R16 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 11A; 24J; 248; 260 12A; 51A; 573; 71C;
235/65R16 103 11A; 24J; 248; 260 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U;
4AY
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QLE e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/65R16 98 12O nicht mit elektr.
e5*2007/46*1081*.. 215/70R16 100 12N Parkbremse;
225/65R16 100 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/65R16 103 11A; 12A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 51A; 7OT; 71C; 71K;
245/60R16 102 11A; 12A; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 26P; 27I 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YNS e4*2007/46*0261*.., 55 - 94 195/55R16 87 11A; 245; 248; 51J Schrägheck;
e4*2007/46*0262*.. 195/60R16 89 11A; 245; 248; 51J Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71C; 71K;
246 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 74H; 74P; 76U; 4CQ;
246; 247; 270 4CT
235/50R16 95 11A; 21P; 22B; 24C;
244; 247; 270
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 14
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 14
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 14
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 14
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 14
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: QL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*..
Handelsbez.: Sportage
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 14
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*..
Handelsbez.: KIA SPORTAGE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 14
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 14
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 14
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: CD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*..
Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 66 KIA MOTORS Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 14
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*..
Handelsbez.: KIA SPORTAGE
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.