Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BM 807
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.3
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CY0, CY0G, CW0, CWB, D20, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 110 Nm
GA0, GA0G, H60W M12x1,5
Typ: D20
ABE / EG-Genehmigung: G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Mitsubishi Eclipse 215/45R17 A01) bis A10)
K02)K03)
235/40R17
G229/NT1E 960/715 5/114,3/67,1
RZ-064288-C0-306-13e~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: H60W
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 95 Pajero Pinin 225/50R17 A01) bis A10)
(kurzer und langer K02)
Radstand) 225/55R17
e1*98/14*0123*06 1000/980(1060) 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0 e1*2001/116*0441*..
CY0G e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer 225/45R17 A02) bis A10)
(4-türig) A01)K03)K14) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0 e1*2001/116*0441*..
CY0G e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mitsubishi Lancer Sportback 225/45R17 A02) bis A10)
(5-türig) A01)K03)K04)K14) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0 e1*2001/116*0406*..
CWB e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 130 Mitsubishi Outlander 225/60R17 A02) bis A10)ER1)
235/55R17
235/60R17
245/55R17
A01)K01)K04)
RZ-064288-C0-306-13e~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0 e1*2007/46*0368*..
GA0G e50*2007/46*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mitsubishi ASX 215/55R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
215/60R17
A01)K01)K04)K49)M00)
225/55R17
A01)K01)K04)K49)
235/50R17
A01)K01)K02)K49)
235/55R17
A01)K01)K02)K49)
255/45R17
A01)K01)K02)K49)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RZ-064288-C0-306-13e~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je
nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/60R17 2141 1286
235/55R17 2105 1305
235/60R17 2178 1266
245/55R17 2141 1286
Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten
max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der
Anbaubestätigung einzutragen .
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-064288-C0-306-13e~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
Radmitte umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 13e mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.05.2013
RZ-064288-C0-306-13e~MI-5-114_3-67-ET40.docx