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							Gutachten 366-0295-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 20 NISSAN                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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Fahrzeughersteller                       : NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung         (mm)                      last     umf.     Fertig
            Rad                                Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
OHMSDBP2011 PCD139.7 ET20                      ohne                       110                     920    2368     12/07
0
OHMSDBP2011 PCD139.7 ET20                      ohne                       110                     935     2330 12/07
0
OHMSDSA2011 PCD139.7 ET20                      ohne                       110                     920     2368 12/07
0
OHMSDSA2011 PCD139.7 ET20                      ohne                       110                     935     2330 12/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJX2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
D22          H960             76 - 98 235/65R17 104               11A; 24J; 24M               Nicht "Rally Raid
                                      255/60R17                   11A; 24J; 24M; 51G          Ausstattung"; Lkw
                                      265/60R17 108               11A; 24C; 24D               offener Kasten
                                      275/55R17 109               11A; 24C; 24D               (Serie);
                                      275/60R17 110               11A; 24C; 24D; 54A          Allradantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                              581; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; NB0; XAZ
MD21           E082                  53 - 74    235/65R17 104                                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                255/60R17 106     XAA; XA9                    51A; 573; 581; 71K;
                                                265/60R17 108     XAA; XA9; 24N; 24O          721; 725; 73C; 74A;
                                                275/55R17 109     XAA; XA9; 24N; 24O          NB0; XAZ
                                                275/60R17 110     XAA; XA8; XA9; 24N;
                                                                  24O




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 20 NISSAN                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:    NISSAN TERRANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                Auflagen zu Reifen               Auflagen
VHYD 21      EBE              73 - 109 235/65R17 104         XAB                              10B; 10S; 11B; 11G;
WBYD 21      EBE                       255/60R17 106         XAB                              11H; 12A; 51A; 54F;
WD21         E736                      265/60R17 108         XAB; 24N; 24O                    573; 581; 71K; 721;
WHYD 21      EBE                       275/55R17 109         XAB; 24N; 24O                    725; 73C; 74A; 744
WYD 21       EBE                       275/60R17 110         XAA; XA8; XA9; 24N;
                                                             24O
                                               285/60R17 111 XAA; XA8; XA9; 24N;
                                                             24O

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 235/65R17 104                                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                        255/60R17 106             XAC                         12A; 51A; 573; 581;
                                        265/60R17 108             XAC                         71K; 721; 73C; 74A
                                        275/55R17 109             XAC; XAD; 24N; 24O
                                        275/60R17 110             XAC; XAD; 24N; 24O

Verkaufsbezeichnung:    TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          G436             73 - 91 235/65R17 104                                           Kombi; 2-türig; 4-
                                       255/60R17 106              XAC                         türig; kurzer
                                       265/60R17 108              XAC                         Radstand; langer
                                       275/55R17 109              XAC; XAD; 24N; 24O          Radstand;
                                       275/60R17 110              XAC; XAD; 24N; 24O          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 581;
                                                                                              71K; 721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 20 NISSAN                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
     Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) An den vorderen Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
     Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 20 NISSAN                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
NB0) Bei Fahrzeugen mit manueller Freilaufnabe kann die Nabenkappe entfallen.
XA8) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung
     des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 20 NISSAN                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
      Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der
      vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
      Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
      nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XA9) Die äußeren Ecken des serienmäßigen Frontspoilers sind unter einem Winkel von 45° und einer Länge
     von ca. 40-50mm abzuschneiden.
XAA) Das in den Radlauf hineinragende innere Abchlußblech muß vor der Verschraubung mit dem Kotflügel
     um 90 Grad nach Außen umgebogen werden. Der Kunststoffspritzschutz muß in diesem Bereich bis
     unterhalb der ersten Befestigungsschraube abgeschnitten werden. (Nicht erforderlich bei Fahrzeugen mit
     der Serienbereifung 31x10,50R15)
XAB) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 31x10,50R15 ist eine Überprüfung und ggf.
     Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
     Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
XAC) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen je nach der verwendeten Rad-Reifenkombination
     die Radläufe in folgender Weise nachgearbeitet werden:
     a) Einschneiden der Schmutzfänger
     b) Abschleifen der hinter dem Rad befindlichen Kotflügelecke und Eindrücken des Innenkotflügels mittels
     Heißluft
     c) Ausschneiden der Frontschürze
     d) Umlegen der hinteren Radlaufkante im Bereich vom 45 Grad um die Radmitte
XAD) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
     235/75R15 bzw. 235/70R16.
XAZ) Die zulässige Hinterachslast ist bei Fahrzeugen mit einer höheren Hinterachslast auf 1840 kg zu
     begrenzen. Dementsprechend sind die Fahrzeugpapiere in Verbindung mit dieser
     Rad-Reifenkombination zu berichtigen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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