Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 11 NISSAN                                                    Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                         : NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
            Rad                                Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
OHMQDBP0011 PCD139,7 ET0                       ohne                        110                    975    2456      10/07
0
OHMQDSA0011 PCD139,7 ET0                       ohne                        110                    975      2456 10/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJX2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
260          F301             70 - 89 235/80R16 109                 11A; 24K; 54A              10B; 10S; 11B; 11G;
                                      245/70R16 107                 24K                        11H; 12A; 51A; 54F;
                                      245/75R16 111                 11A; 24K; 54A              573; 581; 71K; 721;
                                      255/65R16 109                 24K                        73C; 74A
                                      255/70R16 111                 11A; 24K; 54A
                                      265/70R16 112                 11A; 24K; 54A
                                      275/60R16 109                 11A; 24C; 24D
                                      275/70R16 111                 11A; 24C; 24D; 362; 54A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
K 160        C085              70 - 89 235/80R16 109                11A; 24K; 54A              10B; 10S; 11B; 11G;
K 260        D886, D886/1              245/70R16 107                24K                        11H; 12A; 51A; 54F;
                                       245/75R16 111                11A; 24K; 54A              573; 581; 71K; 721;
                                       255/65R16 109                24K                        73C; 74A
                                       255/70R16 111                11A; 24K; 54A
                                       265/70R16 112                11A; 24K; 54A
                                       275/60R16 109                11A; 24C; 24D
                                       275/70R16 111                11A; 24C; 24D; 362; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 11 NISSAN                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
D22          H960             76 - 98 235/70R16 105             11A; 24C; 24D               Nicht "Rally Raid
                                      245/70R16 107             11A; 24C; 24D; 54A          Ausstattung"; Lkw
                                      255/65R16 109             11A; 24C; 24D               offener Kasten
                                      255/70R16                 11A; 24C; 24D; 51G          (Serie);
                                      255/70R16 111             11A; 24C; 24D; 54A          Allradantrieb;
                                      265/70R16 112             11A; 24C; 24D; 54A          10B; 10S; 11B; 11G;
                                      275/60R16 109             XD9; 11A; 24C; 24D          11H; 12A; 51A; 573;
                                      275/70R16 114             XD9; 11A; 24C; 24D; 54A     581; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; NB0
MD21           E082                 53 - 74   235/70R16 105 11A; 24N; 24O                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/70R16 107 XAA; XA9; 11A; 24N;             12B; 51A; 573; 71K;
                                                            24O
                                              255/65R16 109 XAA; XA9; 11A; 24N;             721; 73C; 74A; NB0
                                                            24O
                                              255/70R16 111 XAA; XA8; XA9; 11A;
                                                            24N; 24O
                                              265/70R16 112 XAA; XA8; XA9; 11A;
                                                            24N; 24O
                                              275/60R16 109 XAA; XA9; 11A; 24N;
                                                            24O

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 235/70R16 105           XBS; 11A                10B; 10S; 11B; 11G;
                                        245/70R16 107           XBS; 11A                11H; 12A; 51A; 573;
                                        255/65R16 109           XBS; 11A                581; 71K; 721; 73C;
                                        255/70R16 111           XBS; 11A; 54A           74A
                                        265/70R16 112           XBS; 11A; 54A
                                        275/60R16 109           11A; 24C; 24D
                                        275/70R16 114           XAD; 11A; 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:    TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
R20          G436             73 - 91 235/70R16 105             XBS; 11A                Kombi; 2-türig; 4-
                                       245/70R16 107            XBS; 11A                türig; kurzer
                                       255/65R16 109            XBS; 11A                Radstand; langer
                                       255/70R16 111            XBS; 11A; 54A           Radstand;
                                       265/70R16 112            XBS; 11A; 54A           10B; 10S; 11B; 11G;
                                       275/60R16 109            11A; 24C; 24D           11H; 12A; 51A; 573;
                                       275/70R16 114            XAD; 11A; 24C; 24D; 54A 581; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 11 NISSAN                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12B) Die Verwendung von Schneeketten ist nur an der Hinterachse möglich.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 11 NISSAN                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 11 NISSAN                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 23.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
NB0) Bei Fahrzeugen mit manueller Freilaufnabe kann die Nabenkappe entfallen.
XA8) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung
     des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
     Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XA9) Die äußeren Ecken des serienmäßigen Frontspoilers sind unter einem Winkel von 45° und einer Länge
     von ca. 40-50mm abzuschneiden.
XAA) Das in den Radlauf hineinragende innere Abchlußblech muß vor der Verschraubung mit dem Kotflügel
     um 90 Grad nach Außen umgebogen werden. Der Kunststoffspritzschutz muß in diesem Bereich bis
     unterhalb der ersten Befestigungsschraube abgeschnitten werden. (Nicht erforderlich bei Fahrzeugen mit
     der Serienbereifung 31x10,50R15)
XAD) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
     235/75R15 bzw. 235/70R16.
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
     Kotflügelspritzecken angebracht werden.
XD9) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse müssen je nach der verwendeten
     Rad-Reifenkombination folgende Nacharbeiten durchgeführt werden:
     a) Entfernen des Schmutzfängers
     b) Die vordere untere Ecke der Frontschütze ist nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit
     bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen.
     c) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten
     Rad-Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.
     d) Der hinter dem Vorderrad befindliche Falz zwischen innerem und äußerem Radhaus ist auf der Länge
     von ca. 150mm von unten her umzulegen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen