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							Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                  Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 12.11.2007
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Fahrzeughersteller                       : NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
            Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
            Rad                              Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
OHM5DBP0011 PCD139.7 ET0                     ohne                         110                     975    2380     10/07
0
OHM5DSA0011 PCD139.7 ET0                     ohne                         110                     975     2380    10/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJX2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : K 260
                                           130 Nm für Typ : D22; K 160; R20; VHYD 21; WBYD 21; WD21;
                                           WHYD 21; WYD 21; 260
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
260          F301             84 - 85 10R15                       10N; 51G                    Kombi; 2-türig; 4-
                                      235/70R15-103               11A; 24K; 51J; 54A          türig;
                                      235/75R15-104               24K; 51J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                      255/70R15 108               24K                         11H; 12A; 51A; 54F;
                                      255/75R15                   10N; 51G                    573; 581; 71K; 721;
                                      255/75R15-104               11A; 24K; 54A               725; 73C; 74A; 744;
                                      30X9.5R15-LT                24K                         76Q
                                      101
                                      31X10.5R15-LT               11A; 24K; 54A
                                      104

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
K 160        C085             70 - 89 P235/70R15-                 11A; 24C; 24D               Kombi; 2-türig;
                                      100
                                      10R15                       11A; 24C; 24D; 53S; 54A     10B; 10S; 11B; 11G;
                                      225/70R15-100               11A; 24C; 24D; 54A          11H; 12A; 51A; 573;
                                      225/75R15-102               11A; 24C; 24D               581; 71K; 721; 725;
                                      255/60R15-102               11A; 24C; 24D; 54A          73C; 74A; 744; 76Q
                                      30X9.5R15-LT                11A; 24C; 24D
                                      101
                                      31X10.5R15-LT               11A; 24C; 24D; 54A
                                      104
                                      9 R 15 LT                   11A; 24C; 24D; 53S; 54A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                 Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 12.11.2007
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                                                                                                        Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
K 260        D886             70 - 88 P275/60R15-                 11A; 24C; 24D               Kombi; 2-türig;
                                      100
                                      235/70R15-103               11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/75R15-104               11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                      255/70R15 108               11A; 24C; 24D               725; 73C; 74A
                                      30X9.5R15-LT                11A; 24C; 24D; 54A
                                      101
                                      31X10.5R15-LT               11A; 21B; 24C; 24D; 362;
                                      104                         54A
K 260        D886/1           70 - 88 P275/60R15-                 11A; 24C; 24D            Kombi; 2-türig;
                                      100
                                      235/70R15-103               11A; 24K                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/75R15-104               11A; 24K                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      255/70R15 108               11A; 24C; 24D               725; 73C; 74A
                                      30X9.5R15-LT                11A; 24K; 54A
                                      101
                                      31X10.5R15-LT               11A; 21B; 24C; 24D; 362;
                                      104                         54A

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
D22          H960             76      225/75R15 106               11A; 24C; 24D               Nicht "Rally Raid
                                      235/75R15 105               11A; 24C; 24D               Ausstattung"; Lkw
                                      255/70R15 108               11A; 24C; 24D               offener Kasten
                                      255/75R15 110               11A; 24C; 24D; 54A          (Serie);
                                      265/70R15-110               11A; 24C; 24D; 54A          Allradantrieb;
                                      265/75R15-110               11A; 24C; 24D; 54A          10B; 10S; 11B; 11G;
                                      30x9.50R15 104              11A; 24C; 24D; 54A          11H; 12A; 51A; 54F;
                                      31x10.50R15                 11A; 24C; 24D; 54A          573; 581; 71K; 721;
                                      109
                                                                                              725; 73C; 74A; 744;
                                                                                              76Q
MD21           E082                  53 - 74   225/75R15 102 XA6; 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/70R15-102 XA6; 11A; 24C; 24D               12A; 51A; 573; 581;
                                               235/75R15-104 XAA; XA6; XA9; 11A;              71K; 721; 725; 73C;
                                                              24C; 24D                        74A; 744
                                               255/70R15 108 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                              24C; 24D
                                               255/75R15 110 XAA; XA6; XA8; XA9;
                                                              11A; 24C; 24D
                                               265/70R15-110 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                              24C; 24D
                                               265/75R15-112 XAA; XA6; XA8; XA9;
                                                              11A; 24C; 24D
                                               275/60R15-107 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                              24C; 24D; 56G
                                               30x9.50R15 104 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                              24C; 24D
                                               31X10.50R15    XAA; XA6; XA8; XA9;
                                               109            11A; 24C; 24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                 Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 12.11.2007
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Verkaufsbezeichnung:    NISSAN TERRANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen              Auflagen
VHYD 21      EBE              73 - 109 225/75R15 102          XAB; 11A; 24C; 24D              10B; 10S; 11B; 11G;
WBYD 21      EBE                       235/70R15 103          XAB; 11A; 24C; 24D              11H; 12A; 51A; 54F;
WD21         E736                      235/75R15 105          XAB; 11A; 24C; 24D              573; 581; 71K; 721;
WHYD 21      EBE                       255/70R15 108          XAB; 11A; 24C; 24D              725; 73C; 74A; 744;
WYD 21       EBE                       255/75R15 110          XAA; XA8; XA9; 11A;             76Q
                                                              24C; 24D
                                               265/70R15-110 XAB; 11A; 24C; 24D
                                               265/75R15-112 XAA; XA8; XA9; 11A;
                                                              24C; 24D
                                               30x9.50R15 104 XAB; 11A; 24C; 24D
                                               31X10.50R15    XAA; XA8; XA9; 11A;
                                               109            24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 215/80R15 102             XBS; 11A                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/70R15 100             XBS; 11A                    11H; 12A; 51A; 573;
                                        225/75R15 102             XBS; 11A                    581; 71K; 721; 725;
                                        235/70R15 103             XBS                         73C; 74A; 744; 76Q
                                        235/75R15 105             XBS; 11A
                                        255/70R15 108             XBS; 11A
                                        255/75R15 110             XAD; XBS; 11A; 54A
                                        265/70R15-110             11A; 24C; 24D
                                        265/75R15-110             XAD; 11A; 24C; 24D; 54A
                                        30x9.50R15 104            XBS; 11A
                                        31X10.50R15               XAD; XBS; 11A; 54A
                                        109

Verkaufsbezeichnung:    TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          G436             73 - 91 225/75R15 102                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                       235/70R15-102                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                       235/75R15-104              XAC; 11A; 24N; 24O          581; 71K; 721; 725;
                                       255/70R15 108              XAC; 11A; 24N; 24O          73C; 74A; 744; 76Q
                                       255/75R15 110              XAC; XAD; 11A; 24N;
                                                                  24O
                                               265/70R15-110      XAC; 11A; 24N; 24O
                                               265/75R15-112      XAC; XAD; 11A; 24N;
                                                                  24O
                                               275/60R15-107      XAC; 11A; 24N; 24O;
                                                                  56G
                                               30x9.50R15 104     XAC; 11A; 24N; 24O
                                               31X10.50R15        XAC; XAD; 11A; 24N;
                                               109                24O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                 Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 12.11.2007
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                                                                                                        Seite: 4 von 7
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
     Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                 Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 12.11.2007
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                                                                                                        Seite: 5 von 7
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) An den vorderen Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
     Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
     Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                 Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 12.11.2007
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                                                                                                        Seite: 6 von 7
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-
     Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der
     Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
XA6) Die zulässige Achslast darf wegen der Radtragfähigkeit 1700 kg nicht übersteigen. Deshalb ist in
     Verbindung mit dieser Rad-Reifenkombination eine entsprechende Reduzierung der Hinterachslast
     vorzunehmen. Dementsprechend muß die Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht korrigiert werden.
XA8) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung
     des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
     Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XA9) Die äußeren Ecken des serienmäßigen Frontspoilers sind unter einem Winkel von 45° und einer Länge
     von ca. 40-50mm abzuschneiden.
XAA) Das in den Radlauf hineinragende innere Abchlußblech muß vor der Verschraubung mit dem Kotflügel
     um 90 Grad nach Außen umgebogen werden. Der Kunststoffspritzschutz muß in diesem Bereich bis
     unterhalb der ersten Befestigungsschraube abgeschnitten werden. (Nicht erforderlich bei Fahrzeugen mit
     der Serienbereifung 31x10,50R15)
XAB) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 31x10,50R15 ist eine Überprüfung und ggf.
     Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
     Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
XAC) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen je nach der verwendeten Rad-Reifenkombination
     die Radläufe in folgender Weise nachgearbeitet werden:
     a) Einschneiden der Schmutzfänger
     b) Abschleifen der hinter dem Rad befindlichen Kotflügelecke und Eindrücken des Innenkotflügels mittels
     Heißluft



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-MURD
zur Erteilung der ABE 47110
ANLAGE: 8 NISSAN                                                 Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 12.11.2007
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                                                                                                        Seite: 7 von 7
      c) Ausschneiden der Frontschürze
      d) Umlegen der hinteren Radlaufkante im Bereich vom 45 Grad um die Radmitte
XAD) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
     235/75R15 bzw. 235/70R16.
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
     Kotflügelspritzecken angebracht werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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