Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0293-07-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47110
ANLAGE: 7 NISSAN                                                     Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
            Rad                                Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
OHM5DBP0011 PCD139.7 ET0                       ohne                        110                    975    2380      10/07
0
OHM5DSA0011 PCD139.7 ET0                       ohne                        110                    975      2380 10/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : D22; K 160; K 260; MD21; R20
                                             130 Nm für Typ : 260
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
260          F301             84 - 85 10R15                         10N; 51G                   Kombi; 2-türig; 4-
                                      235/70R15-103                 11A; 24K; 51J; 54A         türig;
                                      235/75R15-104                 24K; 51J                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                      255/70R15 108                 24K                        11H; 12A; 51A; 54F;
                                      255/75R15                     10N; 51G                   573; 581; 71K; 721;
                                      255/75R15-104                 11A; 24K; 54A              73C; 74A; 744; 76Q
                                      30X9.5R15-LT                  24K
                                      101
                                      31X10.5R15-LT                 11A; 24K; 54A
                                      104

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
K 160        C085             70 - 89 P235/70R15-10                 11A; 24C; 24D              Kombi; 2-türig;
                                      0
                                      10R15                         11A; 24C; 24D; 53S; 54A    10B; 10S; 11B; 11G;
                                      225/70R15-100                 11A; 24C; 24D; 54A         11H; 12A; 51A; 573;
                                      225/75R15-102                 11A; 24C; 24D              581; 71K; 721; 73C;
                                      255/60R15-102                 11A; 24C; 24D; 54A         74A; 76Q
                                      30X9.5R15-LT                  11A; 24C; 24D
                                      101
                                      31X10.5R15-LT                 11A; 24C; 24D; 54A
                                      104
                                      9 R 15 LT                     11A; 24C; 24D; 53S; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47110
ANLAGE: 7 NISSAN                                                  Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
K 260        D886             70 - 88 P275/60R15-10             11A; 24C; 24D               Kombi; 2-türig;
                                      0
                                      235/70R15-103             11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/75R15-104             11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                      255/70R15 108             11A; 24C; 24D               73C; 74A
                                      30X9.5R15-LT              11A; 24C; 24D; 54A
                                      101
                                      31X10.5R15-LT             11A; 21B; 24C; 24D; 362;
                                      104                       54A
K 260        D886/1           70 - 88 P275/60R15-10             11A; 24C; 24D            Kombi; 2-türig;
                                      0
                                      235/70R15-103             11A; 24K                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/75R15-104             11A; 24K                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      255/70R15 108             11A; 24C; 24D               73C; 74A
                                      30X9.5R15-LT              11A; 24K; 54A
                                      101
                                      31X10.5R15-LT             11A; 21B; 24C; 24D; 362;
                                      104                       54A

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
D22          H960             76      225/75R15 106             11A; 24C; 24D               Nicht "Rally Raid
                                      235/75R15 105             11A; 24C; 24D               Ausstattung"; Lkw
                                      255/70R15 108             11A; 24C; 24D               offener Kasten
                                      255/75R15 110             11A; 24C; 24D; 54A          (Serie);
                                      265/70R15-110             11A; 24C; 24D; 54A          Allradantrieb;
                                      265/75R15-110             11A; 24C; 24D; 54A          10B; 10S; 11B; 11G;
                                      30x9.50R15 104            11A; 24C; 24D; 54A          11H; 12A; 51A; 573;
                                      31x10.50R15               11A; 24C; 24D; 54A          581; 71K; 721; 73C;
                                      109
                                                                                            74A; 76Q; NB0
MD21           E082                 53 - 74   225/75R15 102 XA6; 11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/70R15-102 XA6; 11A; 24C; 24D              12A; 51A; 573; 581;
                                              235/75R15-104 XAA; XA6; XA9; 11A;             71K; 721; 73C; 74A;
                                                             24C; 24D                       76Q; NB0
                                              255/70R15 108 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                             24C; 24D
                                              255/75R15 110 XAA; XA6; XA8; XA9;
                                                             11A; 24C; 24D
                                              265/70R15-110 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                             24C; 24D
                                              265/75R15-112 XAA; XA6; XA8; XA9;
                                                             11A; 24C; 24D
                                              275/60R15-107 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                             24C; 24D; 56G
                                              30x9.50R15 104 XAA; XA6; XA9; 11A;
                                                             24C; 24D
                                              31X10.50R15    XAA; XA6; XA8; XA9;
                                              109            11A; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47110
ANLAGE: 7 NISSAN                                                  Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 215/80R15 102           XBS; 11A                10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/70R15 100           XBS; 11A                11H; 12A; 51A; 573;
                                        225/75R15 102           XBS; 11A                581; 71K; 721; 73C;
                                        235/70R15 103           XBS                     74A; 76Q
                                        235/75R15 105           XBS; 11A
                                        255/70R15 108           XBS; 11A
                                        255/75R15 110           XAD; XBS; 11A; 54A
                                        265/70R15-110           11A; 24C; 24D
                                        265/75R15-110           XAD; 11A; 24C; 24D; 54A
                                        30x9.50R15 104          XBS; 11A
                                        31X10.50R15             XAD; XBS; 11A; 54A
                                        109

Verkaufsbezeichnung:    TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          G436             73 - 91 225/75R15 102                                         Kombi; 2-türig; 4-
                                       235/70R15-102                                        türig; kurzer
                                       235/75R15-104            XAC; 11A; 24N; 24O          Radstand; langer
                                       255/70R15 108            XAC; 11A; 24N; 24O          Radstand;
                                       255/75R15 110            XAC; XAD; 11A; 24N;         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                24O
                                              265/70R15-110     XAC; 11A; 24N; 24O          11H; 12A; 51A; 573;
                                              265/75R15-112     XAC; XAD; 11A; 24N;         581; 71K; 721; 73C;
                                                                24O
                                              275/60R15-107     XAC; 11A; 24N; 24O;         74A; 76Q
                                                                56G
                                              30x9.50R15 104    XAC; 11A; 24N; 24O
                                              31X10.50R15       XAC; XAD; 11A; 24N;
                                              109               24O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47110
ANLAGE: 7 NISSAN                                                  Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47110
ANLAGE: 7 NISSAN                                                  Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0293-07-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47110
ANLAGE: 7 NISSAN                                                  Radtyp: OHM5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
NB0) Bei Fahrzeugen mit manueller Freilaufnabe kann die Nabenkappe entfallen.
XA6) Die zulässige Achslast darf wegen der Radtragfähigkeit 1700 kg nicht übersteigen. Deshalb ist in
     Verbindung mit dieser Rad-Reifenkombination eine entsprechende Reduzierung der Hinterachslast
     vorzunehmen. Dementsprechend muß die Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht korrigiert werden.
XA8) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung
     des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
     Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XA9) Die äußeren Ecken des serienmäßigen Frontspoilers sind unter einem Winkel von 45° und einer Länge
     von ca. 40-50mm abzuschneiden.
XAA) Das in den Radlauf hineinragende innere Abchlußblech muß vor der Verschraubung mit dem Kotflügel
     um 90 Grad nach Außen umgebogen werden. Der Kunststoffspritzschutz muß in diesem Bereich bis
     unterhalb der ersten Befestigungsschraube abgeschnitten werden. (Nicht erforderlich bei Fahrzeugen mit
     der Serienbereifung 31x10,50R15)
XAC) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen je nach der verwendeten Rad-Reifenkombination
     die Radläufe in folgender Weise nachgearbeitet werden:
     a) Einschneiden der Schmutzfänger
     b) Abschleifen der hinter dem Rad befindlichen Kotflügelecke und Eindrücken des Innenkotflügels mittels
     Heißluft
     c) Ausschneiden der Frontschürze
     d) Umlegen der hinteren Radlaufkante im Bereich vom 45 Grad um die Radmitte
XAD) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
     235/75R15 bzw. 235/70R16.
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
     Kotflügelspritzecken angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen