Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K11 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40352 110 Nm
M12x1,25
Typ: K11
ABE / EG-Genehmigung: G220 ; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 60 Nissan Micra 195/40R16 A01) bis A10)
K15)K21)K31)
e11*93/81*0021*08E 760/760 4/100/59,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000575-B0-104-12~NI-4-100-59-ET38_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 kW - Motor, die serienmäßig nur die
Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, sind Auflagen K24) und A01)
anzuwenden.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010
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