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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     1/5                                                                Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        53R4554
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Radausführung:                                               53R4554.03
Radgröße:                                                     5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                         68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast:                                               550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
B12, B13, K11, N13, N14, N15, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP40352 110 Nm
Y10, Y10L                     M12x1,25

Typ:                           N13
ABE / EG-Genehmigung:          E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Nissan Sunny,              175/65R14                             A01) bis A10)
              Nissan Sunny K,                                                  E03) K11)K12)
              (Stufenheck, Schrägheck)   185/60R14

E287/Nt05E      840/750                                                       4/100/59,1




RA-000591-A0-104-07~NI-4-100-59-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     2/5                                                                 Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         B12
ABE / EG-Genehmigung:        E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 92    Nissan Sunny,                   175/65R14                         A01) bis A10)
              Nissan Sunny K                                                    E03) K11)K12)
                                              185/60R14

E301/Nt04E          890/810                                                     4/100/59,1



Typ:                            N14
ABE / EG-Genehmigung:           F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Nissan Sunny                    175/65R14                         A02) bis A10)
              (Stufenheck, Steilheck,                                           E03)
              Schrägheck)                     185/60R14

                                              195/55R14

 105                Nissan Sunny              195/55R14
                    (Stufenheck, Steilheck,
                    Schrägheck)
F666/Nt05E          830/760                                                     4/100/59,1



Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
Y10L                               F672
Y10                                e1*93/81*0026*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 75          Nissan Sunny             175/65R14                          A02) bis A10)
                    (Kombi)
                                             185/60R14

F672/Nt04E          830/935                                                     4/100/59,1
e1*93/81*0016*02E   850/860



Typ:                         B13
ABE / EG-Genehmigung:        F673
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 75    Nissan 100 NX                   175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                                E03)
                                              185/60R14

                                              195/55R14

 105                Nissan 100 NX             195/55R14

F673/Nt03E          905/730                                                     4/100/59,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     3/5                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         Y10
ABE / EG-Genehmigung:        F727
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Nissan Sunny Van           175/65R14                         A02) bis A10)

                                         185/60R14
F727/Nt03E           830/935                                               4/100/59,1



Typ:                         K11
ABE / EG-Genehmigung:        G220; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 60    Nissan Micra            165/60R14                            A02) bis A10)
                                      E52)

                                         185/50R14
                                         A01)K31)

                                         195/45R14
                                         A01)K31)
G220/Nt04E           700/710                                               4/100/59,1
e11*93/81*0021*08E   760/760



Typ:                         N15
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Nissan Almera            175/65R14                           A02) bis A10)
                                       E05)

                                         185/65R14
                                         G06)

                                         185/60R14

                                         195/60R14
e1*93/81*0025*03E    920/825                                               4/100/59,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



RA-000591-A0-104-07~NI-4-100-59-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     4/5                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E52) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 175/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind. (Typ K11-175/70R13)




RA-000591-A0-104-07~NI-4-100-59-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     5/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G06) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13 ausgerüstet sind,
     sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 kW - Motor, die serienmäßig nur die Bereifungs-
     größe 155/70R13 eingetragen haben, sind Auflagen K24) und A01) anzuwenden.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




RA-000591-A0-104-07~NI-4-100-59-ET35_53R4554.doc
						
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