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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENVY
Typ                               85042
Radgröße                          7 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201          85042 201 / S-Ø59.06                  4/100/59,1         37       615     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48306
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             85042 201
Radgröße                          7 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 37
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Innenstern-Mutter            Kegel 60°      90                -
          M12x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Nissan

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan 100NX           66-105        195/50R15                                           A01 A02 A04
B13                    66-75         185/55R15     R70                                   A05 A08 A09
F673                                                                                     A12 A15 A21
                                                                                         K1a L02 S01
Nissan Almera          55-105        185/55R15     R37 R70                               A02 A04 A05
N15                    55-105        195/50R15     R37                                   A08 A09 A12
e1*93/81*0025*..       55-105        195/55R15     R09                                   A15 A21 V15
                       55-105        205/50R15                                           S01
                       55-105        215/45R15
                       55-64         205/45R15     T79 T81 Z13
Nissan Micra           40-60         195/45R15     K42 K56                               A01 A02 A04
K11                                                                                      A05 A08 A09
G220,                                                                                    A12 A15 A21
e11*93/81*0021*..                                                                        L02 S01
Nissan Sunny           40-92         185/55R15     K1a K42 R70                           A01 A02 A04
B12, N13                                                                                 A05 A08 A09
E301, E287                                                                               A12 A15 A21
                                                                                         S01
Nissan Sunny           54-66         185/55R15     K1a K42 R70                           A01 A02 A04
B12A, N13A                                                                               A05 A08 A09
E521, E522                                                                               A12 A15 A21
                                                                                         S01
Nissan Sunny           55-105        195/50R15     K1a                                   A01 A02 A04
N14                    55-66         185/55R15     R70                                   A05 A08 A09
F666                                                                                     A12 A15 A21
                                                                                         K42 L02 S01
Nissan Sunny           40-66         185/55R15     R70                                   A01 A02 A04
Y10                    40-66         195/50R15     K1a                                   A05 A08 A09
F727,                                                                                    A12 A15 A21
e1*93/81*0026*..                                                                         K42 L02 S01
Nissan Sunny           55-75         185/55R15     R70                                   A01 A02 A04
Y10L                   55-75         195/50R15     K1a                                   A05 A08 A09
F672                                                                                     A12 A15 A21
                                                                                         K42 L02 S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 5

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z13    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-
Reifengrößen, (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw.
Sternmuttern zu verwenden.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20. April 2011




Pohl                                                                00164676.DOC




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