Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                Gutachten 366-0015-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
                ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C10 554
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 4

                Fahrzeughersteller                         : NISSAN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 36
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)     datum
                C10 554 36          C10 554 CMS657/02SD SR08 Ø67.1-Ø59.1                   59,1     Kunststoff     560     1935    10/12
                02SD
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Z 09
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
§ 22 48889*03




                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                N15          e1*93/81*0025*..  55 - 73 175/65R14                    51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/60R14-82                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                       185/65R14                    51G                       73C; 74A; 74P
                                                       185/65R14-86
                                                       195/60R14-85                 11A; 367

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                K11          e11*93/81*0021*.., 40 - 60 165/60R14-75                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             G220                       185/50R14 77                11A; 21R; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    24M                       73C; 74A; 74P
                                                                    185/55R14 79    11A; 21R; 22I; 24J;
                                                                                    24M; 54A

                Verkaufsbezeichnung:    NISSAN SUNNY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B 12         E301             40 - 66 175/65R14-82                  11A; 22B; 22G; 33J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      185/60R14-82                  11A; 22B; 22G; 33J        12A; 51A; 71K; 721;
                                              81 - 92 185/60R14                     11A; 22B; 22G; 51G        73C; 74A; 74P
                N 13         E287             40 - 66 175/65R14-82                  11A; 22B; 22G; 33J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      185/60R14-82                  11A; 22B; 22G; 33J        12A; 51A; 71K; 721;
                                              81 - 92 185/60R14                     11A; 22B; 22G; 51G        73C; 74A; 74P
                N 14         F666             55      175/65R14-82                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              55 - 66 185/60R14-82                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                              66      175/65R14                     51G                       73C; 74A; 74P
                                                      195/55R14-82                  51R
                                              105     195/55R14                     51G
                                                      205/55R14-85



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0015-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
                ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 554
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 4
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN SUNNY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Y 10         e1*93/81*0026*..  55 - 66 175/65R14-82                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/60R14-82                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                       195/55R14-82                                       73C; 74A; 74P
                                               66      205/55R14-85
                Y 10         F727              55 - 66 175/65R14-82                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/60R14-82                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
                Y 10 L         F672                 55 - 66   175/65R14-82                                Frontantrieb;
                                                              185/60R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/55R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                    66        205/55R14-85       nicht bei 13" Serie      73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:    NISSAN 100 NX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B 13         F673             66 - 75 175/65R14                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/60R14-82                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                       195/55R14-82                                       73C; 74A; 74P
                                              66 - 105 205/55R14-85
                                              75 - 105 195/55R14                 51G

                Auflagen
§ 22 48889*03




                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0015-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
                ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 554
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 4
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 48889*03




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                     berücksichtigen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51R) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                     13-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0015-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48889
                ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 554
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 4
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 48889*03




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen