Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 53R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 53R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Nissan (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment K13 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40353 110 Nm M12x1,25 K12, E11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40306 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000575-A0-104-13a~NI-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: K12 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0195*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 81 Nissan Micra, 195/45R16 A01) bis A10) Nissan Micra Cabrio K16) 205/40R16 G74)K04) 205/45R16 K04)K16)K24) e11*2001/116*0195*16 875/800 4/100/60 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0268*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 85 Nissan Note 195/55R16 A02) bis A10) 205/50R16 A01)K03)K04) e11*2001/116*0268*10 901/793 4/100/60 Typ: K13 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*1111*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 Nissan Micra 195/45R16 A01) bis A10) (5-türig) K01)K04) 205/45R16 K20)K28) 215/40R16 K20)K28) e11*2007/46*1111*00 750/750 4/100/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000575-A0-104-13a~NI-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G74) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000575-A0-104-13a~NI-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13a Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober- kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hin- ten zu versetzen. K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlag- bereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010 RA-000575-A0-104-13a~NI-4-100-60-ET38_53R6704.doc