Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R6654.23
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Nissan Motor
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K13 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40353 110 Nm
M12x1,25
K12, E11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ: K12
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 81 Nissan Micra, 195/45R16 A01) bis A10)
Nissan Micra Cabrio G74) K03)K44)
e11*2001/116*0195*16 875/800(0) 4/100/60
RA-000579-A0-104-22a~NI-4-100-60-ET45_53R6654.doc
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Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85 Nissan Note 185/55R16 A02) bis A10)
195/55R16
e11*2001/116*0268*10 901/793(0) 4/100/60
Typ: K13
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 Nissan Micra 195/45R16 A02) bis A10)
(5-türig) A93)
205/45R16
A01)A93)K03)
e13*2007/46*1111*00 750/750 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000579-A0-104-22a~NI-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G74) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K44) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlag-
bereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei Fahrzeugen die
werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahr-
zeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) geneh-
migt ist.
RA-000579-A0-104-22a~NI-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. : 22a
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Die Anlage Nr. 22a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.01.2011
RA-000579-A0-104-22a~NI-4-100-60-ET45_53R6654.doc