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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     1/4                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               54R7704
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                       54R7704.23
Radgröße:                                             7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                4
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                    4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                      675 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2010 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller           : Nissan Motor

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
K13                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP 40353 110 Nm
                              M12x1,25
K12, E11                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP 40364 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000668-A0-104-12a~NI-4-100-60-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     2/4                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                          K12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 81     Nissan Micra,           205/40R17                                      A01) bis A10)
               Nissan Micra C+C        K16)K24)                                       K03)
              (Serie 165/70R14 ww.
              175/60R15 ww.            215/35R17
              185/50R16 )              E48)K04)K16)K24)

Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)
 48 bis 81              Nissan Micra,         205/40R17                               A01) bis A10)
                        Nissan Micra C+C      K16)K24)                                K03)
                       (Serie 175/65R15
                       ww. 185/50R16 )        215/35R17
                                              E48)G74)K04)K16)K24)
e11*2001/116*0195*16   875/800                                                        4/100/60



Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 85    Nissan Note             205/45R17                                       A02) bis A10)

                                              215/40R17
                                              A01)K01)K02)
e11*2001/116*0268*1§   901/793                                                        4/100/60



Typ:                         K13
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 72    Nissan Micra            205/40R17                                       A01) bis A10)
              (5-türig)                                                               K01)
                                      215/35R17
                                      K04)
e11*2007/46*1111*0§    750/750                                                        4/100/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                12a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit der Reifengröße 185/50R16 serienmäßig
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) genehmigt ist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G74) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                12a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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