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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    1/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R670
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6704.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1990 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
K12, K14, E11                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
K13, E12                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40353 110 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                             e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra              195/45R16                          A02) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww. auch A01) K01)K04) K16)                 E44b)
                165/70R14)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                             e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra              195/45R16                          A02) bis A10)
                (Serie 185/50R16 ww. auch A01) K01)K04) K16)                 E44a)
                175/60R15, 165/70R14)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                              e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81       Nissan Micra, Micra Cabrio 195/45R16                         A02) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww. auch A01) K01)K04) K16)                 E44b)
                185/50R16)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                            e13*2007/46*1111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Micra            185/55R16                            A02) bis A10)
                (5-türig)               A01) G3T)K01) K04) K20) K28) M00)

                                           195/45R16
                                           A01) G8P)K01) K04) K20) K28)

                                           195/50R16
                                           A01) G3T)K01) K02) K20) K28)

                                           205/45R16
                                           A01) K01)K04) K20) K28)

                                           215/40R16
                                           A01) G8P)K01) K02) K20) K28)

                                           215/45R16
                                           A01) G3T)K01) K02) K20) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    3/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                            e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 66       Nissan Micra            185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K28) M00)           EF0)

                                         195/50R16
                                         A01) A93a)K01) K04) K28)

                                         195/55R16
                                         A01) K01)K04) K28)

                                         215/45R16
                                         A01) A93a)K01) K04) K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E11                            e11*2001/116*0268*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Nissan Note             185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) M00)

                                         195/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         195/55R16
                                         A01) K01)K04)

                                         205/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01) K01)K04)

                                         225/45R16
                                         A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12                            e11*2007/46*0753*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Note             195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04)

                                         205/50R16
                                         A01) A93a)K01) K04)

                                         225/45R16
                                         A01) A93)K01) K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
      ww. auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.

E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16
      ww. auch 185/50R16 ausgerüstet sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G3T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8P)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
        175/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




RA-000538-G0-104-15a~NI-4-100-60-ET35_42R670.docx
       Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
       Nr. :                      RA-000538-G0-104
       Anlage-Nr. :               15a
       Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
       Auftraggeber :             Ronal GmbH
       Teiletyp :                 42R670


       K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
               Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
               vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
               maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
               Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

       K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
               oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
               hinter der Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
               maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
               Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

       K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
               Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
               bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
               maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
               Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

       K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
               oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
               hinter der Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
               maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
               Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

       K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
               Schweller komplett umzulegen.

       K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
               Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
               zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

       K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

       M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
               Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
               Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
               Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

       Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
       für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.11.2017




       RA-000538-G0-104-15a~NI-4-100-60-ET35_42R670.docx
						
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