Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Nissan Motor
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K12, K14, E11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
K13, E12 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40353 110 Nm
M12x1,25
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65 Nissan Micra 195/40R17 A02) bis A10)
(Serie 175/60R15 ww. auch A01) K01)K04) K16) K44) E44b)
165/70R14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Nissan Micra, Micra Cabrio 195/40R17 A02) bis A10)
(Serie 175/65R16 ww. auch A01) K01)K04) K16) E44)
185/50R16)
195/45R17
A01) K01)K04) K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81 Nissan Micra, Micra Cabrio 195/40R17 A02) bis A10)
(Serie 175/60R15 ww. auch A01) K01)K04) K16) E44b)
185/50R16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65 Nissan Micra 195/40R17 A02) bis A10)
(Serie 185/50R16 ww. auch A01) K01)K04) K16) E44a)
175/60R15, 165/70R14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E11 e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85 Nissan Note 195/45R17 A02) bis A10)
A01) K03)
205/45R17
A01) K03)
215/40R17
A01) K01)K04)
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K13 e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72 Nissan Micra 195/40R17 A02) bis A10)
(5-türig) A01) A93)K01) K04)
195/45R17
A01) A93a)G3T) K01) K04)
205/40R17
A01) A93a)G8N) K01) K04) K20) K28)
215/35R17
A01) A93)G8P) K01) K04) K20) K28)
215/40R17
A01) G3T)K01) K04) K20) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K14 e9*2007/46*6454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 66 Nissan Micra 195/45R17 A02) bis A10)
N205)
205/45R17
A01) K01)K04) K28)
215/40R17
A01) K01)K04) K28)
215/45R17
A01) G92)K01) K04) K28) K76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12 e11*2007/46*0753*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72 Nissan Note 195/45R17 A02) bis A10)
A93)
205/45R17
215/45R17
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die
Radaußenkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E44) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
ww. auch 175/65R15 ausgerüstet sind.
E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
ww. auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.
E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16
ww. auch 185/50R16 ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
175/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G92) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K44) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei
Fahrzeugen, die werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder
bei denen diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) genehmigt ist.
K76) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm hinter der
Radmitte kpl. um- und anzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen, und vor der angelegten
Radhauskante klebend zu befestigen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.05.2017
RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx