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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R7704
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R7704.03
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                            675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Nissan Motor

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
K12, K14, E11                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
K13, E12                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40353 110 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    2/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                             e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra              195/40R17                          A02) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww. auch A01) K01)K04) K16) K44)            E44b)
                165/70R14)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                              e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63       Nissan Micra, Micra Cabrio 195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 175/65R16 ww. auch A01) K01)K04) K16)                 E44)
                185/50R16)
                                           195/45R17
                                           A01) K01)K04) K16)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                              e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81       Nissan Micra, Micra Cabrio 195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww. auch A01) K01)K04) K16)                 E44b)
                185/50R16)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                             e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra              195/40R17                          A02) bis A10)
                (Serie 185/50R16 ww. auch A01) K01)K04) K16)                 E44a)
                175/60R15, 165/70R14)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E11                            e11*2001/116*0268*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Nissan Note             195/45R17                            A02) bis A10)
                                        A01) K03)

                                           205/45R17
                                           A01) K03)

                                           215/40R17
                                           A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    3/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                            e13*2007/46*1111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Micra            195/40R17                             A02) bis A10)
                (5-türig)               A01) A93)K01) K04)

                                         195/45R17
                                         A01) A93a)G3T) K01) K04)

                                         205/40R17
                                         A01) A93a)G8N) K01) K04) K20) K28)

                                         215/35R17
                                         A01) A93)G8P) K01) K04) K20) K28)

                                         215/40R17
                                         A01) G3T)K01) K04) K20) K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                            e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 66       Nissan Micra            195/45R17                             A02) bis A10)
                                        N205)

                                         205/45R17
                                         A01) K01)K04) K28)

                                         215/40R17
                                         A01) K01)K04) K28)

                                         215/45R17
                                         A01) G92)K01) K04) K28) K76)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12                            e11*2007/46*0753*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Note             195/45R17                             A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/45R17

                                         215/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die
        Radaußenkontur hinausragen

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E44)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
        ww. auch 175/65R15 ausgerüstet sind.

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
      ww. auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.

E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16
      ww. auch 185/50R16 ausgerüstet sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G3T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8N)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15,
        185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8P)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
        175/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G92)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
        195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller komplett umzulegen.

K20)     An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
         Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
         zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K44)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
         Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei
         Fahrzeugen, die werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder
         bei denen diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
         oder COC- Papier) genehmigt ist.

K76)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm hinter der
         Radmitte kpl. um- und anzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen, und vor der angelegten
         Radhauskante klebend zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48104
Nr. :                      RA-000587-D0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7704


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.05.2017




RA-000587-D0-104-12a~NI-4-100-60-ET40_53R7704.docx
						
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