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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          53R6654
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 53R6654.23
Radgröße:                                                       6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                            68 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                              630 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1950 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      NISSAN

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                ZP40364     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                    ZP40353     110 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra           185/50R16                           A01) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww.   K04)                                BF1) E44b) K01) K44)
                auch 165/70R14)
                                       195/45R16

                                       205/45R16
                                       K04) K16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra           185/50R16                         A01) bis A10)
                (Serie 185/50R16 ww.   K04)                              BF1) E44a) K01)
                auch 175/60R15,
                165/70R14)             195/45R16

                                       205/45R16
                                       K04) K16)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63       Nissan Micra, Micra    185/50R16                         A01) bis A10)
                Cabrio                                                   BF1) E44) K01) K04)
                (Serie 175/65R16 ww.   205/45R16
                auch 185/50R16)        K16)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81       Nissan Micra, Micra    185/50R16                         A01) bis A10)
                Cabrio                 K04)                              BF1) E44b) K01)
                (Serie 175/60R15 ww.
                auch 185/50R16)        195/45R16

                                       205/45R16
                                       K04) K16)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                           e13*2007/46*1111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Micra          185/50R16                          A02) bis A10)
                (5-türig)             A01) A93) K03)                     BF2)

                                       185/55R16
                                       A01) G3T) K03)

                                       195/45R16
                                       A93) G8P)

                                       195/50R16
                                       A01) G3T) K01)

                                       205/45R16
                                       A01) A93a) K01)
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Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                           e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74       Nissan Micra           185/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             BF1) EF0)

                                       195/50R16
                                       A93)

                                       195/55R16

                                       205/50R16
                                       A01) K04)

                                       215/50R16
                                       A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E11                           e11*2001/116*0268*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Nissan Note           185/55R16                          A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       195/50R16

                                       195/55R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E12                           e11*2007/46*0753*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Note           195/55R16                          A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                       205/50R16

                                       215/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40353
       Anzugsmoment: 110 Nm

E44)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww. auch
       175/65R15 ausgerüstet sind.

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww. auch
      175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.
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E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww. auch
      185/50R16 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G8P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/60R15
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
       umzulegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K44)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich)
       zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei Fahrzeugen, die werksseitig mit der
       Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder bei denen diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) genehmigt ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Die Anlage 22a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.08.2019
						
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