Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       42R665
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             42R6654.23
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                        68 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                          615 kg
 Reifenabrollumfang:                                        1995 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP40353     110 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                         e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65     Nissan Micra          185/50R16                                A01) bis A10)
              (Serie 175/60R15 ww. K04)                                      BF1) E44b) K01) K44)
              auch 165/70R14)
                                    195/45R16

                                     205/45R16
                                     K04) K16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                         e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65     Nissan Micra          185/50R16                           A01) bis A10)
              (Serie 185/50R16 ww. K04)                                 BF1) E44a) K01)
              auch 175/60R15,
              165/70R14)            195/45R16

                                     205/45R16
                                     K04) K16)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                          e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63     Nissan Micra, Micra    185/50R16                          A01) bis A10)
              Cabrio                                                    BF1) E44) K01) K04)
              (Serie 175/65R16 ww. 205/45R16
              auch 185/50R16)        K16)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                          e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81     Nissan Micra, Micra    185/50R16                          A01) bis A10)
              Cabrio                 K04)                               BF1) E44b) K01)
              (Serie 175/60R15 ww.
              auch 185/50R16)        195/45R16

                                     205/45R16
                                     K04) K16)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                         e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72     Nissan Micra          185/50R16                           A02) bis A10)
              (5-türig)             A01) A93) K03)                      BF2)

                                     185/55R16
                                     A01) G3T) K03)

                                     195/45R16
                                     A93) G8P)

                                     195/50R16
                                     A01) G3T) K01)

                                     205/45R16
                                     A01) A93a) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                         e9*2007/46*6454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74     Nissan Micra          185/55R16                               A02) bis A10)
                                    A93a)                                   BF1) EF0)

                                     195/50R16
                                     A93)

                                     195/55R16

                                     205/50R16
                                     A01) K04)

                                     215/50R16
                                     A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
E11                         e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85     Nissan Note           185/55R16                               A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                     195/50R16

                                     195/55R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
E12                         e11*2007/46*0753*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72     Nissan Note           195/55R16                               A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                     205/50R16

                                     215/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40353
       Anzugsmoment: 110 Nm

E44)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww. auch
       175/65R15 ausgerüstet sind.

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww. auch
      175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      5/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665



E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww. auch
      185/50R16 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G8P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/60R15
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K44)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich)
       zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei Fahrzeugen, die werksseitig mit der
       Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder bei denen diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) genehmigt ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 22a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Die Anlage 22a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2020
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen