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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 75 NISSAN                                                    Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              NISSAN




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2BP50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2BP50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2GA50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2GA50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2GA50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2SA50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2SA50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : K13
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN7


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : K14; (Kegelbund)
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : K12
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : K13
                                                                      105 Nm für Typ : K14
                                                                      113 Nm für Typ : K12



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 75 NISSAN                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         K12          e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15              51G                     Pkw geschlossen;
                                                                   175/65R15              51G                     Cabrio;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A
                         K13           e13*2007/46*1111*.. 59         175/55R15   77      5CV                     4-türig; Frontantrieb;
                                                            59 - 72   165/65R15   81      51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      175/60R15   81                              12A; 51A; 7MD; 71C;
                                                                      185/55R15   82                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                      195/50R15   82                              74A
                                                                      195/55R15   85
                         K14           e9*2007/46*6454*..   52 - 74   185/60R15   84      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      185/65R15   88      12R                     51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                                      195/60R15   88      124                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/55R15   88      11A; 12A; 26P           76Q
                                                                      205/60R15   91      11A; 12A; 26P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 51749*09, Korr. 01




                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb z ur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. F ür die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerks änderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 75 NISSAN                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 5
                                Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§22 51749*09, Korr. 01




                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unt erschritten wird.
                         5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 824kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftl änge zu
                              beachten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 75 NISSAN                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         7MD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 3H N0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 51749*09, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 75 NISSAN                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      NISSAN
                                Fahrzeugtyp:     K14
                                Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6454*..
                                Handelsbez.:     NISSAN MICRA

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 280              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 230              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 290              y = 260                  HA
                                      27I                     x = 240              y = 210                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 290        y = 260             8                HA
                                      27F                  x = 290        y = 260            15                HA
                                      26N                  x = 280        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 280        y = 250            21                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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