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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45241 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55172102 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 23
                               53919 Weilerswist-Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC05
Typ                            05 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W4             RC05 705 W4/N23 Ø72,6-Ø66,1         5/114,3/66,1         38        670   1995


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45241
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC 05 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110                   -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172102) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Nissan

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55172102 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Almera Tino    78             195/65R15         R09                               A02 A04 A05
V10                   78-84          185/65R15         M10 R37                           A08 A09 A12
e9*98/14*0035*..      84-100         195/65R15                                           A14 A23 B03
                                                                                         S01
Nissan Maxima         103            195/65R15                                           A02 A04 A05
A32                   103            205/60R15                                           A08 A09 A12
e1*93/81*0011*..      103-142        205/65R15                                           A14 A23 B51
                                                                                         S01
Nissan Maxima         125            205/65R15                                           A02 A04 A05
J30                                                                                      A08 A09 A12
F106                                                                                     A14 A23 S01
Nissan Maxima QX      103-147        205/65R15                                           A02 A04 A05
A33                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0136*..                                                                         A14 A23 B03
                                                                                         S01
Nissan Serena         49-93          195/65R15         134 T91                           A02 A04 A05
C23                   49-93          205/60R15         134 T90 T91                       A08 A09 A12
G201,                 49-93          215/60R15         134 T93 T94                       A14 A23 F41
e9*93/81*0013*..                                                                         S01
Nissan Serena         55-93          195/65R15         134 T91                           A02 A04 A05
C23W                  55-93          205/60R15         134 T91                           A08 A09 A12
e9*95/54*0018*..      55-93          215/60R15         134 T94                           A14 A23 Ni0
                                                                                         S01
Nissan X-Trail        84,103         215/70R15         A13                               A02 A04 A05
T30                   84,103         225/65R15         A12                               A08 A09 A14
e1*98/14*0166*..      84,103         235/60R15         A12                               A23 B03 S01

Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55172102 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                       Rad Center Derkum GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A23    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen , zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B51     Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifenkombination zum Bremsschlauch, zum Ver-
schleißanzeige- oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

F41       Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2.

M10       Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en)                            Winterprofiltyp(en)
                 bzw. Geschw.Kat                                bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           alle                                           ---
Fulda            alle                                           Kristall 3000
Pirelli          P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000           W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                 W190, W210- Perf., W210 Asim.
Semperit         nur H, V                                       M 828 (H)
Uniroyal         nur H, V                                       MS*plus 44 (H)
Yokohama         A509                                           S760, S480
Michelin         MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1          XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Continental      nur H, V                                       TS 770 (H)
Bridgestone      nur H, V, Z                                    WT 11
Falken           nur H, V, Z                                    ---
Goodrich         nur H, V, Z                                    ---
Kleber           nur H, V, Z                                    ---
Toyo             nur H, V, Z                                    ---
Goodyear         nur T, H, V, Z                                 Eagle GW, Ultra Grip

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

Ni0    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET 45.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45241 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55172102 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                              Seite 4 von 4

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

134     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg.

Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.Februar 2003




Bohlander                                                                          00047691.DOC




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