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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/6                                                                  M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         CW3-8519
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    114,3 N
Radgröße:                                                       8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                          66,10 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                 960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2330 mm

Fahrzeughersteller                     :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
F15, J10, P12, T30, T31,             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              -           110 Nm
Z50, Z51                             M12x1,25

Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                225/35R19                            A01) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)                                          K03)K04)K40)
                                            235/35R19
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                    5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           235/45R19                                 A01) bis A10)
                                       K12)                                      K03)

                                           245/40R19
                                           L03)
e1*98/14*0166*09E   1110/1165                                                    5/114,3/66



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         Z50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 172           Nissan Murano          235/55R19                           A01) bis A10)
                                                                          K04)
                                         255/50R19
                                         K03)

                                         265/50R19
                                         K03)

                                         275/45R19
                                         K03)
 172                    Nissan Murano    275/50R19                        A01) bis A10)
                                         G01)                             K01)K02)

e1*2001/116*0298*03E   1235/1195(1335)                                    5/114,3/66



Typ:                           J10
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 110    Nissan Qashqai,          225/40R19                         A01) bis A10)
               Nissan Qashqai+2         K03)K04)

                                         225/45R19
                                         K03)K04)

                                         235/40R19
                                         K02)K03)

                                         235/45R19
                                         K02)K03)

                                         245/40R19
                                         K02)K03)

                                         255/40R19
                                         K01)K02)

e11*2001/116*0295*15   1230/1260(0)                                       5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          T31
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 127   Nissan X-Trail          225/45R19                         A01) bis A10)
                                       K04)

                                         235/45R19
                                         K02)K03)

                                         245/40R19
                                         K01)K02)

                                         255/40R19
                                         K01)K02)
e1*2001/116*0432*06   1180/1170(0)                                       5/114,3/66



Typ:                         Z51
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0478*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 188   Nissan Murano          235/55R19                          A01) bis A10)
                                      K04)                               K01)

                                         245/55R19
                                         K02)

                                         255/50R19
                                         K02)

                                         255/55R19
                                         K02)

                                         265/50R19
                                         K02)

                                         275/50R19
                                         K02)
e1*2001/116*0478*03   1370/1215(0)                                       5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         F15
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 140    Nissan Juke            225/35R19                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                            K01)K04)
                                      225/40R19
                                      K74)

                                        235/35R19
                                        K74)

                                        235/40R19
                                        K74)

                                        245/35R19
                                        K74)

                                        255/35R19
                                        K74)
 140                   Nissan Juke      225/35R19                       A01) bis A10)
                      (Allrad)                                          K01)K04)
                                        225/40R19

                                        235/35R19

                                        235/40R19

                                        245/35R19

                                        255/35R19
e11*2007/46*0132*02   960/830(0)                                        5/114,3/66


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000645-A0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor
       der Radmitte aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
       Radhauskante zu kürzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des
       Stoßfängers, ist auszuschneiden.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen.
     Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt.


Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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