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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    1/4                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 70738
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk 114,3
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                               650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
F15, P12, T31                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                                    M12x1,25

Typ:                          P12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera (4-türer), 215/50R17                             A02) bis A10)
              Nissan Primera (5-türer),
              Nissan Primera Kombi
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                 5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    2/4                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          T31
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 127   Nissan X-Trail          215/60R17                         A02) bis A10)
                                       A93)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         255/50R17
e1*2001/116*0432*06   1180/1170(0)                                       5/114,3/66



Typ:                         F15
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 140    Nissan Juke            205/50R17                          A02) bis A10)
              (Frontantrieb)          A93)

                                         205/55R17
                                         A93)

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         215/55R17
                                         A93)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A93)

                                         235/50R17

e11*2007/46*0132*00   960/830(0)                                         5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    3/4                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         F15
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Nissan Juke             215/50R17                         A02) bis A10)
              (Allrad)                A93)

                                        215/55R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        A93)

                                        235/50R17

e11*2007/46*0132*01   960/830(0)                                        5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    4/4                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738



A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.10.2011




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