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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    1/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 70738
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk 114,3
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                               650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
F15, P12, T31                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                                    M12x1,25

Typ:                          P12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera (4-türer), 215/50R17                             A02) bis A10)
              Nissan Primera (5-türer),
              Nissan Primera Kombi
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                 5/114,3/66




RA-000352-N0-015-20~NI-5-114_3-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    2/4                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            215/60R17                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)      225/55R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17

                                          255/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/60R17                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     235/55R17

                                          255/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Juke             205/55R17                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)N215)                           E19)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          215/55R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A93)

                                          235/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    3/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140             Nissan Juke             215/50R17                         A02) bis A10)
                (Allrad)                A93)

                                         215/55R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A93)

                                         235/50R17



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E19)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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